@ JuDePo: 'In der Newspaper 32 vom 31.7.23 wies die SdK darauf hin, dass aktuell immer noch keine Abrechnung der Gerichtskosten vorliegt. Sobald das der Fall sei, wolle man den Mandanten sämtliche Rechnungen und auch einen Rechenschaftsbericht über die bisher erbrachten Tätigkeiten vorlegen'.
This is not what they say before:
In die vorletzen Newsletter Steinhoff von SdK hat SdK erwähnt, dass Sie am 23. August alle Ihre Rechnungen im Fall Steinhoff erhalten haben.
So the SdK is telling different story's. And where is the MusterKlage? Anybody knows when this is started? No word about it in the latest Newsletter.
Hat hier schon jemand eine Spezifikation von der SdK erhalten? Viele zahlende Mitglider haben bereits bei der SdK nachgefragt, aber sie weigern sich, eine Begründung zu geben. Es geht auf jeden Fall um die 60.000 €, die noch "im Topf" sind. 60.000 € wurden von uns allen für eine Sonderprüfung bei der Unternehmenskammer Amsterdam bezahlt, aber wie wir alle wissen, hat die SdK diese NICHT durchgeführt. Diese 60.000 sind also noch übrig und müssen an die zahlenden Mitglieder zurückgezahlt werden. Außerdem wurde Geld für Rechtsstreitigkeiten gezahlt. Diese wurden ebenfalls nicht durchgeführt, so dass auch dieses Geld an die Mitglieder zurückgezahlt werden muss. Der Testfall 'Müsterklager': wir haben nichts mehr darüber gehört, also müssen wir auch nicht damit rechnen. Kurz gesagt: Es ist noch eine Menge Geld im Topf, und das sollte an die zahlenden Mitglieder zurückgehen.Hiermit die Bitte um Unterstützung, um das Geld zurückzubekommen: könnten Sie sich auch an die SdK wenden? Source: 'Zustimmung zur Kostenübernahme* Hiermit erkläre ich mich bereit, den zuvor angegebenen Betrag an die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. im Rahmen einer Kostenübernahme zu leisten, damit diese die Rechtsanwaltskanzlei AMS Advocaten N.V. und einen noch zu bestimmenden Finanzberater mandatiert, um die Interessen der Streubesitzaktionäre der Steinhoff International N.V., die sich dem von der SdK organisierten gemeinsamen Vorgehen anschließen, zu vertreten. Mir ist bekannt, dass damit kein individuelles Mandat zwischen mir und der Anwaltskanzlei oder dem Finanzberater entsteht. Die Kostenübernahme muss nur geleistet werden, sofern Kostenübernahmeerklärungen in Höhe von mindestens 312.000 Euro netto eingehen. Sofern am Ende des Verfahrens noch Restbudget übrig bleiben sollte, wird dieses an die teilnehmenden Aktionäre anteilig zurückerstattet, sofern der dem einzelnen Aktionär zustehende individuelle Betrag größer als 50 Euro ist. Sollten mehr als 312.000 Euro an Budget zugesagt werden, wird jedem teilnehmenden Aktionär ein entsprechend gekürzter Betrag in Rechnung gestellt. Der fällige Betrag zur Kostenübernahme wird, sofern die genannten Bedingungen erfüllt sind, von der SdK innerhalb einer Woche nach Eintritt der Bedingungen komplett in Rechnung gestellt.' https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/...ngs-nv-kostenuebernahme/ https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...V/Steinhoff-Newsletter-6.pdf 'Daher ist es aus unserer Sicht nur sinnvoll, die Sonderprüfung anzustoßen, sofern man auch in sämtlichen nachfolgenden Schritten weiterhin die Vertretung der Aktionäre sicherstellt. Da dies alles nach niederländischem Recht abgewickelt werden dürfte, könnenwir leider keine großen Eigenleistungen mit unseren Anwälten erbringen, da diese dort keine Zulassung als Anwalt haben und sich auch nicht im niederländischenRechtauskennen. Daher müssen wir hierzu auf niederländische Anwälte zurückgreifen. Nach Auskunft der niederländischen Anwälte ist mit folgenden weiteren Kosten zu rechnen': '1.Kosten für die anwaltliche Beratung inBezug auf die Bestellung eines Sonderprüfers: 60.000,00 € 2.Kosten für die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit der Hauptversammlung am 22. März 2023:15.000,00 € 3.Kosten für die anwaltliche Beratung im Rahmen des WHOA-Verfahrens:80.000,00 € 4.Kosten für die anwaltliche Beratung im Rahmen eines potentiellen Insolvenzverfahrens in den Niederlanden:65.000,00 €' 'Die Abrechnung der niederländischen Anwälte erfolgt branchenüblich nach Stundensätzen zwischen175 und 345 Euro netto, je nach entsprechender Qualifikation des bearbeitenden Rechtsanwalts. Ferner regen die Anwälte an, einen Finanzberater hinzuzuziehen und haben hierfür SMAN Business Value (siehe https://sman.nl/en/) vorgeschlagen, welche bei Gericht in Amsterdam bekannt und angesehen seien. Dies sei nötig,um unsere Argumentemit alternativen Berechnungenzum Unternehmenswert im Rahmen eines WHOA-Verfahrens zu untermauern. Die Kosten hierfür schätzen wir auf rund 40.000 Euro. Da in der Regel die tatsächlichen Kosten über den Schätzungen liegen und wir gewöhnlich auchmit unplanbaren Entwicklungen rechnen müssen, halten wir eine Reserve von 20 % der geplanten Kosten für notwendig. Insgesamthalten wir also ein Budget von 312.000 Euro (netto) für Rechtsanwälte und Finanzberaterfür notwendig'.
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