ich bin nur ein Mensch der nicht glaubt sondern Fakten erkennt
Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Notenbank (EZB) im Rahmen des 'Public Sector Purchase Programme' (PSPP) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Richter stellten sich damit eindeutig gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der das Anleihekaufprogramm PSPP noch gebilligt hatte. „Ein Programm zum Ankauf von Staatsanleihen wie das PSPP, das erhebliche wirtschaftspolitische Auswirkungen hat, setzt insbesondere voraus, dass das währungspolitische Ziel und die wirtschaftspolitischen Auswirkungen jeweils benannt, gewichtet und gegeneinander abgewogen werden“, heißt es in dem Urteil aus Karlsruhe. „Die unbedingte Verfolgung des mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziels, eine Inflationsrate von unter, aber nahe 2 Prozent zu erreichen, unter Ausblendung der mit dem Programm verbundenen wirtschaftspolitischen Auswirkungen missachtet daher offensichtlich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit". Das Verfassungsgericht hat mit dem Urteil den Beschwerdeführern überwiegend Recht gegeben. Diese hatten der EZB vorgeworfen, mit dem PSPP verbotene Staatsfinanzierung betrieben und sich in die Wirtschaftspolitik der europäischen Staaten eingemischt zu haben. |