die Diskussion drüben über ein angebliches patentgestütztes Applikationsverfahren von Remimazolam. Ohne Quellenangabe! Weiterhin empfinde ich es als sehr verstörend, wenn Foristen vor einer jeweiligen Intubation eine vorherige Sedierung hinterfragenden. Selbstverständlich muss jeder OP-Patient respektive jeder Intensivpatient (Langzeitbeatmete) vor dieser invasiven Maßnahme einer vorherigen Sedierung unterzogen werden. Voraussetzung einer indizierten und erfolgreichen Intubation mit Endotrachealtuben (oder auch bei der Verwendung von Larynxmasken- oder LarynxTuben) ist vor dem Einsetzen die Gabe eines Muskelrelaxans. (nichtdepolarisierend, depolarisierend). Nur die Kombination Muskelrelaxans/ Sedativum/Nakotikum zulässig und vor allem für den Patienten überlebenswichtig.
Ausgenommen davon ist der Notfallpatient, da bei Indikationsstellung dieser meist Bewusstlos und frei von Schutzreflexen ist/ sein sollte.
Als Inhalationnakotika kenne ich bisher nurdie chemische Gruppe der Flurane. Wenn hier eine Applikationsform über die Atemwege unterstellt wird, so kann und muss man davon ausgehen, dass eine Zulassung nur mit sehr dichten und langen Studien belegt werden muss. Das schüttelt man nicht so aus dem Ärmel!
In der Notfallmedizin kenne ich als Inhalationsmedis Atrovent (Ipratropiumbromid) Salbutamol, Berotec. In der klinischen Medizin neben den genannten Fluranen (Lachgas etc.) soweit die einzigen. Fraglich ist auch der Nutzen, Remimazolam über die Atemwege zu applizieren, wenn die IV-Gabe der schnellere Weg sein sollte. Den REMI soll nicht in den Bronchien wirken, sondern an den Rezeptoren im Gefäßsystem
Ich hoffe das war soweit verständlich |