befristete Verträge

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neuester Beitrag: 20.04.10 13:04
eröffnet am: 26.03.10 08:13 von: Kostenfaktor Anzahl Beiträge: 23
neuester Beitrag: 20.04.10 13:04 von: Kostenfaktor Leser gesamt: 1348
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bewertet mit 2 Sternen

26.03.10 08:13
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218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorbefristete Verträge

ich hab mal eine frage an unsere juristischen kollegen.

und zwar geht es darum, dass mein arbeitskollege seit geraumer zeit im unternehmen befristet angestellt ist und ob dieses überhaupt rechtens ist.

im Sept. 2001 bis Jan 2004 wurde die Ausbildung absolviert und seit 2004 bis heute ist er jedes mal befristet verlängert wurden (7-8 befristete verträge). die ersten 2 jahre ohne einen sachgrund und nach ablauf der 2 jahre für weitere 4 jahre befristete verträge mit sachgrund der vorübergehenden befristung § 14 Abs 1 TzBfG.

mal ganz zu schweigen aus moralischer sicht. das unternehmen erwirtschaftet mio gewinne und lagert geschäftsteile aus. ich vermute, dass es nicht die grundidee vom staat war, mitarbeiter beliebig oft zu verlängern.

aber wie würde es vor gericht ausgehen?  

26.03.10 08:15
2

61594 Postings, 7493 Tage lassmichreinIch dachte, befristete Verträge dürfen nur

2mal verlängert werden, danach muss ein Festvertrag oder die Kündigung folgen ?!?
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Shice Firewall *Grml*

26.03.10 08:15
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44542 Postings, 8552 Tage SlaterKettenbefristung sind verboten (7-8)

Entfristungsklage einreichen  

26.03.10 08:20
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218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktor2 und 3

@lassmichrein: festverträge können seit 7-8 jahren beliebig häufig verlängert werden. es gibt ne neue gesetzliche regelung, die befristungen mit sachgrund zulässt.

@slater: in unserem unternehmen soll es eine sehr gute rechtsabteilung geben und die personalabteilung würde es darauf ankommen lassen. wie sicher bist du bei der aussage " kettenbefristung sind verboten" eine klage wäre sehr teuer!  

26.03.10 08:22

44542 Postings, 8552 Tage Slaterda nützt die beste Rechtsabteilung nichts

Anwalt suchen, der muss noch nicht mal gut sein, Entfristungsklage einreichen. Das Ding gewinnt er und hat dann einen unbefristeten Vertrag... fertig  

26.03.10 08:24

24466 Postings, 7147 Tage EinsamerSamariter"an unsere juristischen kollegen." ?

Unsere? Sitzen wir in einem Boot?

*g* Ich kenn Dich garnet!  
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Auch die, die an der Quelle sitzen, können verdursten! ES '10

26.03.10 08:24

218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorslater

Wann können Sie gegen Kettenbefristungen vorgehen?
Wenn Sie längere Zeit hintereinander mit immer wieder erneuerten Sachgrundbefristungen "in der Kette" beschäftigt sind, kann es sein, daß Ihr Arbeitsvertrag nur scheinbar befristet, in Wahrheit aber ein unbefristeter Vertrag ist.

Rechtlich kommt es hierbei immer nur auf den Sachgrund für die letzte Befristung an. Sie können sich daher, wenn Sie die Wirksamkeit der Befristung in Zweifel ziehen, nur auf die Unwirksamkeit der zuletzt vereinbarten Befristungsabrede berufen, d.h. die mögliche Unwirksamkeit der in vorangegangenen Zeitverträgen enthaltenen Befristungen interessiert rechtlich nicht mehr.

Im übrigen ist es natürlich nicht gleichgültig, ob Sie lediglich für drei oder vier Jahre oder aber zehn oder zwölf Jahre lang hintereinander befristet beschäftigt sind: Mit zunehmender Anzahl der hintereinander geschalteten, auf Sachgründe gestützten Befristungen und mit zunehmender Dauer der gesamten Vertragszeit steigt nämlich die Wahrscheinlichkeit dafür, daß es für die letzte Befristung in Wahrheit keinen Sachgrund gibt, weil nämlich ein dauerhafter Arbeitsbedarf vorliegt. Demgemäß wird es mit zunehmender Gesamtdauer der Beschäftigung immer wahrscheinlicher, daß ein Arbeitsgericht zu dem Schluß kommen wird, daß die (zuletzt vereinbarte) Befristung unwirksam ist und daß daher in Wahrheit ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.

Eine ohne Sachgrund vereinbarte Kettenbefristung ist in jedem Falle nur bis zur Höchstdauer von zwei Jahren zulässig (§ 14 Abs.2 TzBfG), s. oben.

der sachgrund liegt aber vor und die abteilung ist weggefallen bzw. im ausland (dank globalisierung)  

26.03.10 08:26

218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorja gibt es!

26.03.10 08:26

44542 Postings, 8552 Tage Slaterwas sagt der dazu?

26.03.10 08:26

24466 Postings, 7147 Tage EinsamerSamariterHin und ausheulen!

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Auch die, die an der Quelle sitzen, können verdursten! ES '10

26.03.10 08:29

218 Postings, 5920 Tage KostenfaktorBR

der sagt, dass man die verträge individuell überprüfen lassen kann. jedoch will die rechtsschutz nicht zahlen. -> risiko

@einsamersama. das ist ne erstgemeinte frage gewesen, es geht hier nicht nur um eine existenz, sondern kollege x hat frau und kind und ist von arbeitslosigkeit betroffen.  

26.03.10 08:35

36845 Postings, 7526 Tage TaliskerUm so wichtiger

es von jemandem beurteilen zu lassen, der sich damit auskennt (Anwalt).
Gruß
Talisker
der kein Jurist ist, aber weiß, dass da schneller ein unbefristeter Vertrag zustande kommt als so manchem AG lieb ist
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Tja, kann ja so sagen, kann nichts dazu sagen, ob das sein kann, oder nicht.

26.03.10 08:36

44542 Postings, 8552 Tage SlaterRechtschutz muss zahlen

es gibt immer ein Prozessrisiko, nur bei aussichtslosen Fällen zahlen die nicht. Die sollen mal vor Gericht 8 Sachgründe vorlegen...das wird unglaubwürdig. Konjunkturschwankungen dürfen nicht auf die Arbeitnehmer abgwälzt werden. Dein Freund soll zum Anwalt gehen, sich beraten lassen, aber nach meiner Einschätzung gewinnt er das Ding.  

26.03.10 08:38

5353 Postings, 5580 Tage Coleazu #2

es bedarf keiner Kündigung; nach der 1. Verlängerung und dessen Ablauf darf man einfach gehen.
Leider vor Jahren mir so gegangen. Der BR hat nur mit den Schultern gezuckt.  

26.03.10 08:39

218 Postings, 5920 Tage KostenfaktorProblem ist!

"Rechtlich kommt es hierbei immer nur auf den Sachgrund für die letzte Befristung an."

unsre befürchtung ist, dass der letzte sachgrund gegeben ist, da man frühere tätigkeiten nicht mehr im vollen umfange bearbeitet und die arbeit übergeben wurde.  

26.03.10 08:46
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218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorbefristete sind hier MA 2ter Klasse

keine rechte, diverse sozialleistungen können nicht in anspruch genommen werden, bei internen bewerbungen hat man null chance, da unbefristete vorrangig genommen werden müssen!

schlimmer trifft es nur die MA von zeitarbeitsfirmen. halbes gehalt, selbe leistung und kannst eventl. von heute auf morgen wieder weg sein.  

26.03.10 08:50

44542 Postings, 8552 Tage Slaterwie gesagt, zum Anwalt

die erste Beratung kostet 90 EUR oder so und der kann Dir dann sagen, wie aussichtsreich das Ding ist.  

26.03.10 08:58

218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorbeim anwalt war er natürlich auch schon

der hat ihm gesagt, gute chancen! aber natürlich kriegt er auch bei niederlage geld und wird ihm auch bei wenig aussichtsreichen klagen dazu ermutigen vor gericht zu gehen. und nun?  

26.03.10 09:25

44542 Postings, 8552 Tage Slaterja, aber mal ehrlich, der Streitwert ist nicht

sehr hoch. Warum sollte der Anwalt ihm was vonne Pilze erzählen... Er soll das Ding durchziehen. Das gewinnt er vor jedem Richter!  

26.03.10 10:13

218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktorso nochmal zum BR

der sagt, kaum chance, da es seit jahren klar ist, dass das unternehmen auslagert! sachlicher grund ist somit gegeben... und laut gesetz soll alles rechtens sein :o  

26.03.10 10:24

44542 Postings, 8552 Tage Slaterglaub dem Anwalt

sachlicher Grund ist einmal gegeben. Die haben doch schon 7-8 mal verlängert...  

20.04.10 13:04

218 Postings, 5920 Tage Kostenfaktor@Slater

nach neuster Info hat der Anwalt sogar eingesehen, dass es keine Chance gibt. Vor Gericht wird immer der letzte Vertrag angefochten, der letzte sachliche Grund. Und wenn dieser stimmt, hat man vor Gericht keine Chance. Da hat der Staat ja tolles angerichtet. Unternehmen stellen nur noch befristet ein und umgehen so den Kündigungsschutz. Und das soll alles rechtens sein. Befristete = MA 3ter Klasse und davon soll es zukünftig immer mehr von geben! Trend -> Bach runter.  

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