Ich möchte nochmals an meinen früheren Beitrag erinnern, ein Auge darauf zu haben, daß ein steuerlicher Verlust nicht geltend gemacht werden kann, sollte die Aktie von der Börse genommen werden; mit der Folge einer Ausbuchung seitens der Bank. Es dürfte nämlich langsam eng werden, eine Käufer zu finden. Es ist zwar ein Zockerpapier, aber dennoch wird auch ein Zocker an einer Verlustzuweisung interessiert sein, kurz bevor garnichts mehr geht. |