Das ist deine Sicht der Dinge. Meine ist eine andere! Du unterstellst, daß jedes Gutachten immer so ausfällt, wie es sich der Auftraggeber wünscht. Hmmm, wenn das so wäre, das wäre schlimm. Auch ein Uni-Professor hat ein Renommee, das er schnell verlieren kann, wenn er Gefälligkeitsgutachten erstellt. Letztlich werden auch hier die Gerichte entscheiden und ich denke, die Aktionäre haben hier gewisse Erfolgschancen. Soweit zum Insolvenzverfahren. In Sachen Schadensersatz bin ich ebenfalls anderer Meinung. Dass vom Unternehmen Wirecard, vom Vorstand und auch von der BAFIN nichts zu holen ist, dessen sollte man sich bewusst sein. Lediglich EY bleibt als Anspruchsgegner. Und ich denke, dass auch die Gerichte erkennen werden, daß EY eklatante Fehler begangen hat und somit schadensersatzpflichtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, daß sie sich dann hinstellen und sagen werden: Wir haben eine Rechtsformänderung vorgenommen. Sorry, jetzt haben wir nichts mehr, wir können nicht zahlen. - Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ich werde bis zum Schluss kämpfen. Ich muss allerdings zugeben, daß mir das kämpfen als Rechtsschutzversicherter leichter fällt. Und noch ein Punkt: Warum engagieren sich wohl einige Prozesskostenfinanzierer? Die würden das nicht machen, wenn die Sache so aussichtslos ist, wie du es in deinem Post beschreibst. Meine Meinung. Damit möchte ich jedoch auch den Austausch zu dieser Thematik beenden. |