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WCM Beteiligungs- und Grundbesitz- Aktiengesellschaft Frankfurt am Main ISIN DE 000 780 100 3 WKN 780 100 Bekanntmachung Gemäß § 62 Abs. 3 UmwG wird bekannt gemacht, dass eine Verschmelzung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als übernehmender Gesellschaft, und der Getreideheber-Gesellschaft mbH, Hamburg, als übertragender Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch wird die Getreideheber-Gesellschaft mbH ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung gemäß § 2 Nr. 1, §§ 46 ff., §§ 60 ff. UmwG auf die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft übertragen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum Beginn des 1. Juli 2003 ("Verschmelzungsstichtag"). Der Verschmelzung liegt die Bilanz der Getreideheber-Gesellschaft mbH zum 30. Juni 2003 als Schlussbilanz zugrunde. Die Gesellschafterversammlung der Getreideheber-Gesellschaft mbH, die über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, findet am 13. November 2003 statt.
Auf die Herbeiführung eines Verschmelzungsbeschlusses durch die Hauptversammlung der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft soll gemäß § 62 Abs. 1 UmwG verzichtet werden, da sich 94,01 % des Stammkapitals der Getreideheber-Gesellschaft mbH in der Hand der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft befinden, so dass ein Verschmelzungsbeschluss bei der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft nicht erforderlich ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hingewiesen, wonach Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in welcher über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zu richten. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag durch die Gesellschafterversammlung der Getreideheber-Gesellschaft mbH, und somit nach Ablauf der Monatsfrist des § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG, die Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister vorgenommen wird.
Den Gesellschaftern der Getreideheber-Gesellschaft mbH, die gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Getreideheber-Gesellschaft mbH Widerspruch zur Niederschrift erklären, ist ein Barabfindungsangebot gemäß § 29 UmwG zu machen. Das Barabfindungsangebot hat folgenden Wortlaut:
"Den Gesellschaftern der Getreideheber-Gesellschaft mbH, die gegen den Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung der Getreideheber-Gesellschaft mbH Widerspruch zur Niederschrift erklären, wird gemäß § 29 UmwG der Erwerb ihrer Aktien an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft durch die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung in Höhe von Euro 3,8397 je Stückaktie angeboten. Die Annahme des Barabfindungsgebotes kann auch für einen Teil des jeweiligen Aktienbesitzes erklärt werden. Das Angebot kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt. Eine Verlängerung der Frist nach § 31 UmwG bleibt unberührt. Die Annahme des Barabfindungsangebots ist gegenüber der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft zu erklären. Die Kosten der Übertragung der gegen Annahme der Barabfindung übertragenen Aktien trägt die WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft."
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, der gemeinsame Verschmelzungsbericht der Geschäftsführung der Getreideheber-Gesellschaft mbH und des Vorstands der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, der Prüfungsbericht des gemeinsamen Verschmelzungsprüfers, die Schlussbilanz der Getreideheber-Gesellschaft mbH und die Zwischenbilanz der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft liegen in den Geschäftsräumen der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Opernplatz 2, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen erteilt.
Frankfurt am Main, im Oktober 2003
Der Vorstand |