Tendenziell off-topic, aber trotzdem augenöffnend.
Wenn das höchste Gericht eines Landes, in USA in es der Supreme Court (Scotus), entscheiden soll, ob der Staat bereits vereinnahmte Gelder zurückzahlen soll, entscheiden sich die obersten Gerechtigkeitshüter im Zweifel immer so, dass der Staat NICHTS zurückzahlen muss.
Die Scotus-Kläger hatten verlangt, dass der Staat auf die ca. 100 Mrd. $ Wert, die in den SPS-Aktien der US-Regierung steckt, verzichtet, weil diese mit dem NWS "bereits abgezahlt" worden seien. Resultat: Fehlanzeige.
In D. hat jetzt das Bundesverfassungsgericht eine rechtlich ähnlich fragwürdige Entscheidung getroffen: Die deutschen Steuerbehörden haben auch nach 2019, als die Bewilligung für den Soli-Zuschlag zur EST rechtlich abgelaufen war, weiterhin diesen Zuschlag eingezogen. Dagegen gab es Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Es entschied heute - welch Wunder - dass die Regierung rechtmäßig gehandelt habe.
Anderenfalls hätten nämlich 60 Mrd. Euro an Soli aus der Staatskasse zurückgezahlt werden müssen.https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/...-4ef7-9dfd-da56a93f66ef-------------------
FnF-Investoren können daraus lernen: Wenn der Staat erst einmal etwas in seine Taschen gerafft hat (z. B. den NWS oder die SPS), dann sorgt die (oberste) Gerichtsbarkeit in der Regel dafür, dass diese Gelder/Güter auf ewig in der Staatstasche bleiben. Hoffnung auf Rückzahlungen/Almosen auf gerichtlichem Weg - bei FnF: "Gerechtigkeit" für Altaktionäre - sind eine Lachnummer mit bestenfalls begrenztem Unterhaltungswert (siehe Lamberth-Urteil, wo der bewilligte Schadensersatz bis heute nicht ausgezahlt ist, ein klarer Fall von juristischer Verschleppung).