EuroGas AG Zürich Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung Datum: 25. Januar 2012, Zeit 14.00 Uhr Durchführungsort: Froriep Renggli Rechtsanwälte, Grafenaustrasse 5, 6304 Zug
Traktanden 1.
Statutenänderung: Schaffung von bedingtem Aktienkapital
Antrag des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung eines bedingten Aktienkapitals im Maximalbetrag von CHF 10'000'000 unter Ergänzung der Statuten mit dem neuen folgenden Art. 3b:
„Art. 3b
Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 10'000’000 durch Ausgabe von höchstens 50'000’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 erhöht durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche Beratern, Mitarbeitern und Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, Aktionären sowie in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen.
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe von Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten, mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben, falls die Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung einschliesslich Refinanzierung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder neuen Investitionsvorhaben und/oder die Begebung auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkte erfolgt.“ 2.
Statutenänderung: Schaffung von genehmigtem Kapital
Antrag des Verwaltungsrats:
Der Verwaltungsrat beantragt die Schaffung eines genehmigten Aktienkapitals im Maximalbetrag von CHF 40'000'000 unter Ergänzung der Statuten mit dem neuen folgenden Art. 3c:
„Art. 3c
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit innerhalb von längstens zwei Jahren ab Eintragung dieser Bestimmung im Handelsregister, das Aktienkapital der Gesellschaft im Maximalbetrag von CHF 40'000'000 durch Ausgabe von höchstens 200'000’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Der Zeitpunkt der Ausgabe, der Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen sowie die Zuteilung der nicht ausgeübten Bezugsrechte werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Inhaberaktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktbedingungen am Markt zu veräussern.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn die neuen Inhaberaktien (a) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen im Bereich von Erdöl, Erdgas, anderen natürlichen Ressourcen und Edelmetallen sowie von diesbezüglichen Beratungs-, Finanzierungs-, Managements-, Planungs- und Koordinationsaufgaben durch Aktientausch oder (b) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen in diesen Bereichen oder von neuen Investitionsvorhaben verwendet werden. Werden im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen Verpflichtungen zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen übernommen, ist der Verwaltungsrat berechtigt, zwecks Erfüllung von Lieferverpflichtungen unter solchen Anleihen neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben.“ 3.
Verschiedenes
Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen, können ihre Eintrittskarten entweder über ihre Depotbank oder gegen Original-Vorlage eines gültigen Ausweises über den Besitz der Aktien und die Sperrung (bis und mit Durchführung der Generalversammlung) derselben bei der nachstehenden Stelle beziehen:
EuroGas AG, Bahnhofstrasse 52, 8001 Zürich
Die Aktionäre sind gebeten, sich bei der EuroGas AG bis spätestens 17. Januar 2012 bei der EuroGas AG zu melden, damit die Eintrittskarten rechtzeitig zugestellt werden können.
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen können oder wollen, können sich durch ihre Bank oder eine andere Person vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich unter Nennung des Bevollmächtigten zu erteilen und an der Generalversammlung im Original vorzuweisen.
Depotvertreter im Sinne von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien frühzeitig, spätestens jedoch am Vortag der GV und ebenfalls gegenüber der EuroGas AG bekannt zu geben.
Die GV wird in deutscher Sprache abgehalten.
Zürich, 22. Dezember 2011
EuroGas AG
Für den Verwaltungsrat Wolfgang Rauball |