komplexer. Nach meiner Erfahrung: entscheidet das Amtsgericht nach einfachen Gesetzen (BGH, StGB), das Landgericht unter Einbindung der Gegenseite (Einspruch), Das OLG nach speziellen Gesetzen (Aktienrecht), der BGH nach Berücksichtigung aller Fakten, Betroffenen und Nachvollziehbarkeit und Allgemein, d.h. übertragbar auf nachfolgende Fälle. Ich sehe es ähnlich fuzzi08: ein Urteil zu Gunsten der Trittbrettfahrer - auf Kosten Unbeteiligter (Aktienkurs!) + Wertminderung des Unternehmens (Mitarbeiter, sozial?) - ist kaum vorstellbar - und allgemein nicht übertragbar. Dazu kann ein Anspruch nicht aus weggeworfenen Unterlagen abgeleitet werden. Beweis bedeutet auch nicht - allein aus eigenen Unterlagen. Wie soll jemand, der seinen Anspruch nicht einwandfrei nachweisenkann, fordern (gerichtlich) ? Auch ein Anspruch, der de facto (gerichtlich) gilt, muß nachgewiesen werden (Bankauszüge, hier: Sondervertrag, Glaubhaft-Machung). Nochmals: Chance für Trittbrettfahrer sehe ich nicht, was auch der Kurs zeigt. Dieser reizt zum Einstieg. - Kritiker. |