Wenn der Aktienkurs der letztendlich den "Wert" eines börsennotierten Unternehmens ausmacht, weit unter dem Buchwert ist muss abgeschrieben werden. Dies hätte bei dem aktuellen Kurs von ALF unter einem cent natürlich zur Folge, dass der Überschuldungstatbestand erfüllt ist und eine Bilanzierung zu Veräußerungswerten vorgenommen werden müsste. Aber auch eine höhere Bewertung der Beteiligung ist möglich wenn der tatsächliche Unternehmenswert als höher eingeschätzt wird, wie bei ALF mit ca 0,05 EUR, so dass der geringere Börsenwert als vorübergehende Wertminderung bewertet wird und nicht dauerhaft.
Umkehrschluss der Prüfer: Nach derzeitigen Stand ist der reelle Wert bei ca. 0,05 EUR, daher auch die Abschreibung, analog zum Übernahmeangebot passen die Werte auch zusammen. Das Übernahmeangebot stützt die Tatsache der Werthaltigkeit der Beteiligung. |