...mich interessiert brennend, wie Du das vorrechnen würdest, selbst wenn Du Zahlenmaterial auf den Tisch bekämst! Dazu müsstest Du zunächst erstmal die Gesellschafterverträge der einzelnen Gesellschaften kennen, denn die sind wohl ausschlaggebend für eine solche Berechnung. Besteht kein Gewinnabführungsvertrag, kostet es die AG garnichts außer die Gesellschaftsanteile, die einst eingezahlt wurden. Nur bei Bestehen eines solchen, kommt die Gesellschaft auch für die Verluste der Beteiligungen auf. Ansonsten wird einfach eine Gesellschafterversammlung einberufen, bei welcher beschlossen wird, wie die Jahresgewinne verwendet werden sollen. Auch kann soetwas hervorragend innerhalb einer Unternehmensgruppe mittels Rechnungslegung gesteuert werden. Ist eine absolut gängige Praxis. Die Forderungen der Gesellschaften dürften weit unter den Verbindlichkeiten liegen. Und da liegt meiner Meinung nach der Hase im Pfeffer. Man kann eine solche Gesellschaft solange es notwendig ist "zwangsbeatmen" ohne in die Insolvenzverschleppung zu geraten um bspw. bestimmte Projekte etc. fertigzustellen. Man darf hier davon ausgehen, das die Insolvenz jeder einzelnen Projektgesellschaft (was anderes sind die Gesellschaften nämlich nicht!), ein weiterer Befreiungsschlag der Vivacon AG sind. |