Grundsätzlich ist der Bilanzgewinn oder Bilanzverlust vom Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag zu unterscheiden. Nur in den seltensten Fällen ist das Unternehmensergebnis identisch mit dem Bilanzergebnis.
Im Allgemeinen gilt:
Bilanzergebnis (Bilanzgewinn oder -verlust) =
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr oder
- Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus der Kapitalrücklage
Es ist also möglich, wie jetzt im Fall von Südzucker, dass ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird, obwohl das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr eigentlich einen Verlust (Jahresfehlbetrag) erwirtschaftet hat.
Beobachten kann man dieses Phänomen in der Praxis, wenn trotz eines Jahresfehlbetrages bzw. Nettoverlustes eine Dividende an Aktionäre ausgeschüttet werden soll, um diese bei „Laune“ zu halten, oder, wie im Falle von Südzucker, die Dividendenpolitik auf Kontinuität und nachhaltige Ergebnisentwicklung ausgerichtet ist.
Bei Südzucker muss man zudem im Auge behalten, das Anfang des Jahres ein Restruk- turierungsplan eingeleitet wurde. Mit diesem "ging eine Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte des Segments Zucker einher, die zu einem Wertberichtigungsbedarf von rund 670 Mio. € geführt hat. Daneben fallen im Konzern weitere rund 140 Mio. € Restrukturierungsaufwendungen an, die mit rund 110 Mio. € Wertberichtigungen auf Sachanlagen betreffen." (Geschäftsbericht Südzucker 2018/2019, S. 10). Dies erklärt warum der Jahresfehlbetrag so hoch ausgefallen ist.
Auf dieser Grundlage vermute ich, dass 2018/2019 lediglich ein Übergangsjahr war und dass sich im nächsten Fiskaljahr (2019/2020) das Blatt für Südzucker nachhaltig zum Positiven wenden wird. Dafür könnte auch sprechen, dass die Vorstandsvergütung sich im Vergleich zum Vorjahr (2017/2018) nicht verändert bzw. reduziert hat. |