Da könnte was im Busch sein. Vielleicht wird in Kürze das Überschreiten einer Meldeschwelle bekanntgegeben. Beim gegenwärtigen Börsenwert von etwa einer Milliarde Euro entsprächen drei Prozent rund 30 Millionen Euro. Für viel Fonds nur ein kleineres Investment.
Jeder Investor, der den Anteil von drei, fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft aus Deutschland erreicht, über- oder unterschreitet, muss dies der Gesellschaft und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen.
Die Meldung hat "unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen" zu erfolgen. Die Gesellschaft muss die Mitteilung dann spätestens drei Handelstage nach Zugang europaweit veröffentlichen sowie an das elektronische Unternehmensregister weiterleiten. |