Perth, Westaustralien. Die Jahreshauptversammlung der Aktionäre derCrescent Gold Limited wird am Dienstag, den 24. November 2009 um 15 Uhr im Albion Hotel, 535 Stirling Highway, Cottesloe, Western Australia stattfinden. Das Explanatory Memorandum (Erläuterung) zu dieser Ankündigung findet sich im Anhang der englischen Originalmeldung. Bilanzabschluss Vorlage und Prüfung des Jahresberichts des Unternehmens sowie der Berichte der Directors und des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr mit Ende 30. Juni 2009. Beschlüsse 1. Verabschiedung des Vergütungsberichts Prüfung und bei Eignung, mit oder ohne Abänderung, Verabschiedung des folgenden Beschlusses als Beschluss mit einfacher Mehrheit: „dass der in Absatz 300A des Corporations Act vorgeschriebene Vergütungsberichts, enthalten im Abschnitt Directors Report des Jahresberichts für das Geschäftsjahr mit Ende 30. Juni 2009, verabschiedet wird.“ Die Abstimmung über diesen Beschluss wird nur angeraten, ist für Directors des Unternehmens aber nicht verbindlich. 2. Wahl und Wiederwahl von Directors Prüfung und bei Eignung, mit oder ohne Abänderung, Verabschiedung des folgenden Beschlusses als getrennten Beschluss mit einfacher Mehrheit: (a) Wahl von Herrn Theodore Backhouse zum Director „dass Herr Theodore Backhouse, der auf der letzten Jahreshauptversammlung zum Director ernannt wurde und gemäß Paragraph 6.3(j) der Unternehmenssatzung zurücktritt, wieder als ein Director des Unternehmens gewählt wird, da er wählbar ist und sich wieder zur Wahl stellt.“ (b) Wiederwahl von Herrn Geoff Stanley zum Director „dass Herr Geoff Stanley, der gemäß Paragraph 6.3(c) der Unternehmenssatzung zurücktritt, wieder als ein Director des Unternehmens gewählt wird, da er wählbar ist und sich wieder zur Wahl stellt.“ Anleitungen für Stimmrechtsermächtigte und Wahlberechtigung Anleitungen für Stimmrechtsermächtigte (Proxy) Die Aktionäre sind berechtigt, bis zu zwei Einzelpersonen oder juristische Personen zu ernennen, die als Stimmrechtsermächtigte in ihrem Namen teilnehmen und abstimmen. Wenn mehr als ein Stimmrechtsermächtigter ernannt wird, kann jeder Stimmrechtermächtigte damit beauftragt werden, genau den Anteil der Stimmrechte des Aktionärs zu vertreten. Falls kein Verhältnis oder Stimmenzahl angegeben wurde, kann jeder Stimmrechtsermächtigte die Hälfte der Stimmen abgeben. Das Proxy-Formular (und die Vollmacht oder, wenn überhaupt, ein anderes amtliches Dokument, gemäß dem das Proxy-Formular unterzeichnet wurde) oder eine Kopie oder Fax auf dessen Vorderseite ersichtlich ist, dass es eine beglaubigte Kopie des Proxy-Formulars (und der Vollmacht oder eines anderen amtlichen Dokuments) ist, muss entweder: - bei der Registrierungsstelle Computershare Investor Services Pty Limited, GPO Box 242, Melbourne, Victoria, 3001, bekannt gegeben werden; oder - als Fax an die der Registrierungsstelle Computershare Investor Services Pty Limited geschickt werden, Fax: +61 3 9473 2555; oder - an den eingetragenen Sitz des Unternehmens in Level 2, 40-48 Subiaco Square, Subiaco, Western Australia 6008, geschickt werden. Diese Unterlagen müssen beim Unternehmen oder der Registrierungsstelle nicht weniger als 48 Stunden vor der Versammlung, oder gegebenenfalls der aufgeschobenen Versammlung, auf welcher die in dem Proxy-Formular genannte Einzelperson oder juristische Person ihre Stimme abgeben wird, eintreffen. Das Proxy-Formular muss vom Aktionär oder seinem/ihrem schriftlich bevollmächtigten Anwalt unterschrieben werden. Falls der Aktionär ein Unternehmen ist, erfolgt dies in einer gemäß dem Corporations Act zulässigen Art und Weise. Der Stimmrechtsermächtigte kann, muss aber kein Aktionär des Unternehmens sein. Falls die Aktien im gemeinsamen Besitz zweier oder mehrerer Personen sind, müssen alle Besitzer das Proxy-Formular unterschreiben. Ein Proxy-Formular befindet sich im Anhang der englischen Originalmitteilung. Wahlberechtigung Zur Bestimmung der Wahlberechtigung auf der Versammlung werden die Aktien herangezogen, die am Freitag, den 20. November 2009 um 17 Uhr Ortszeit im Besitz der entsprechenden Personen sind. Folglich werden nach diesem Zeitpunkt durchgeführte Transaktionen zur Bestimmung der Teilnahme- und Wahlberechtigung nicht berücksichtigt. Die englische Originalmitteilung enthält einen Anhang mit dem Explanatory Memorandum (Erläuterung) und dem Proxy-Formular. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Crescent Gold Limited Level 5, 89 St Georges Terrace Perth WA 6000, Australia GPO Box Z5292, Perth WA 6831 Australia Tel. + 61 (8) 9322 5833 Fax + 61 (8) 9322 5866 http://www.crescentgold.de/ http://www.crescentgold.com/ AXINO AG investor & media relations Königstraße 26 70173 Stuttgart Germany Tel. +49 (711) 25359230 Fax +49 (711) 25359233 http://www.axino.de/
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