Warum ist die Lock-up-Frist so bedeutend?
Der Börsengang ist für viele Unternehmen eine sehr umständliche und langwierige Sache. So müssen einerseits die kompletten Unternehmensstrukturen auf den Kapitalmarkt hin ausgerichtet werden. Darüber hinaus stellen viele Unternehmen im Rahmen des Börsengangs auch die Rechnungslegung des Unternehmens um, da viele Börsensegmente eine einheitliche Bilanzierung erfordern. Daraus entstehen Kosten, die für die gesamte Dauer der Kapitalmarktpräsenz erbracht werden müssen.
Es gibt aber auch Kosten, die direkt mit dem Börsengang in Verbindung stehen. So müssen die Unternehmen neben etwaigen Werbemaßnahmen auch einen Wertpapierprospekt erstellen. Dieser wird in der Regel von Anwaltskanzleien geschrieben und die Kosten können bis in die Hunderttausende gehen. Dabei werden diese Monstren, die in manchen Fällen sogar über 400 Seiten umfassen können, von den wenigsten Investoren gelesen. Letztendlich handelt es sich bei einem Wertpapierprospekt um ein Enthaftungsdokument, in dem alle möglichen Risiken des Unternehmens aufgeführt werden. Damit sichert sich das Unternehmen gegen spätere Klagen ab.
Es gibt aber auch sehr interessante Informationen, die man aus solch einem Wertpapierprospekt entnehmen kann. So kann man in einem Prospekt nachschlagen, ob die Altaktionäre ein Lock-up-Agreement abgeschlossen haben. Oftmals werde ich von Bekannten, die selbst Aktien besitzen, gefragt, was eigentliche ein Lock-up-Agreement ist und welche Auswirkungen ein solches auf das Investment hat.
Eigentlich ist die Lock-up-Vereinbarung nur der englische Begriff für eine Marktschutzvereinbarung. Mit einer solchen Klausel verpflichten sich die Aktionäre, innerhalb eines gewissen Zeitraums ( Lock-up-Frist) keine Aktien und damit keine Anteile zu veräußern.
Damit wird dem Markt eine ganz wichtige Indikation gegeben. Denn oftmals werden Börsengänge von Altaktionären zu einem Ausstieg aus den Unternehmen genutzt. Die Unternehmen wurden dabei im Vorfeld bis zur Börsenreife entwickelt. um sich dann die Lorbeeren über den Kapitalmarkt zu holen. Mit einem Lock-up-Agreement wird sozusagen das Vertrauen der Altaktionäre in die weitere Unternehmensentwicklung aufgezeigt. Gleichzeitig wird somit ein kursstabilisierender Effekt erzielt.
Doch was passiert eigentlich, wenn die Lock-up-Frist ausläuft? In der Regel dauert diese rund 6 Monate und nach Ablauf dieser Zeitspanne können die Altaktionäre ihre Aktienbestände veräußern. Typischerweise müsste man nach Ablauf der Frist also mit fallenden Kursen rechnen.
Genau diese Annahme wurde von der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt untersucht, und es wurde herausgefunden, dass es tatsächlich zu Kursreaktionen nach Ende der Lock-up-Frist kommt - und dies, obwohl ja eigentlich die Bindungsdauer der Altaktionäre bereits im Vorfeld bekannt ist. Insgesamt wurde dabei bei den untersuchten Unternehmen innerhalb der ersten 30 Tage nach Ablauf der Sperrfrist eine signifikant schlechtere Rendite als im Vergleich dazu beim Gesamtmarkt von nahezu 8 % ermittelt. Gleichzeitig konnte ein Anstieg des Handelsvolumens von +25 % beobachtet werden. Die Märkte sind doch nicht so effizient, wie immer angenommen wird!
Zitat: Mit so genannten Lock-up-Fristen sind zeitlich festgelegte und vertraglich vereinbarte Verkaufsbeschränkungen für Wertpapiere gemeint. Beim Kauf der Papiere wird mit den Ersterwerbern eine Vereinbarung über einen Termin getroffen, vor dem diese Anteile an der Börse nicht wieder verkauft werden dürfen. Dies wird besonders von gerade gegründeten Aktiengesellschaften (AG) bei größeren Wertpapierpaketen vorgenommen. Die Unternehmen wollen durch die Sperrfristen erreichen, dass das Vertrauen der Anleger in die neue Gesellschaft gestärkt wird. Die Aktiengesellschaften wollen verhindern, dass sogenannte Konzertzeichner die Papiere kaufen.
Dies sind Anleger, die Aktienpakete nur wegen der nach dem Börsengang zu erwartenden Kurssteigerungen erwerben und im Zuge schneller Gewinnmitnahmen die Werte wieder abstoßen. Sie planen von Beginn an die Aktien nicht als längerfristige Anlage zu behalten. Die Sperrfrist soll vor Allem Kleinanleger davor schützen, dass die Alteigentümer der Unternehmen, die oft zu Anfang noch nicht profitabel sind, nur schnelle Gewinne einfahren. Dennoch kann es auch nach Ablauf der mehrmonatigen Lock-up-Fristen zu einem plötzlichen Kursabfall der Papiere kommen. Dann nämlich, wenn die Altaktionäre, Gründer, Vorstände, Aufsichtsräte oder Wagnisfinanziers ihre Aktien sofort verkaufen, weil ihr gerade guter Wert Profite verspricht
Lock-up-Fristen müssen in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit dem Jahre 2002 termingenau veröffentlicht werden
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