Ich gehöre auch zu den IVG-Geschädigten. Ich greife noch einmal das Thema der steuerlichen Behandlung der Verluste auf. Es gab ja die unterschiedliche Behandlung zwischen denjenigen, die von einer wertlosen Ausbuchung betroffen waren und denjenigen, die kurz vorher noch zu einem symbolischen Cent-Betrag verkauften.
Nunmehr hat das Finanzamt bei mir diese Ungleichbehandlung korrigiert. Das heißt, der Verlust wurde auch für die wertlose Ausbuchung anerkannt. Ich erhielt Steuer zurück für andere Verkaufsgewinne, der verbleibende Verlust wurde mir bescheinigt. Hintergrund ist eine BFH-Entscheidung (BFH, Urteil vom 12.5.2015 IX R 57/13). Hier hat die Rechtsprechung wenigstens für einen kleinen Teilaspekt Gerechtigkeit hergestellt. Wie es den anderen erging, die keinen Einspruch beim Finanzamt eingelegt hatten, weiß ich nicht. Vermutlich gucken die in die Röhre.
Ich bin froh, dass das geklärt ist. Traurig bleibt es freilich, dass man in Anbetracht des skandalösen Umgangs mit den Kleinaktionären noch so stark dafür kämpfen musste, wenigstens die Verluste steuerlich anerkannt zu bekommen. |