@Boma71 Von der Seite die du verlinkt hast:
"Eine weitere Voraussetzung des Ausschlusses von Bezugsrechten ist, dass der Anstieg des Grundkapitals durch die Kapitalerhöhung geringer als 10% ist und der Emissionspreis den aktuellen Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Als ""wesentlich"" gilt in Deutschland eine Grenze von etwa 5 %. "
Wir haben aber mehr als 10% Anstieg beim Grundkapital, oder? Dann müssen Sie einem die Bezugsrechte geben |