under-dog: Da gehe ich wiederum nicht konform! Ich erhalte BZR sozusagen vorübergehend, so dass ich entscheiden kann, ob ich die KE mitgehe, also die jungen Aktien zeichne! Ich veräußere also mein BZR nicht sondern "tausche" lediglich gegen die jungen Aktien! Genauso gut könnte mir das Unternehmen die jungen Aktien sofort anbieten ohne den Umweg über die BZR! Verkaufe ich also meine BZR nicht, habe ich keinen Gewinn, sondern bekomme im Tausch junge Aktien zum vorgesehenen Preis.
Da muss ich nun nichts hinsichtlich der BZR versteuern!
Lediglich, sofern ich die jungen dann später veräußere und der Preis lief nie in die Nähe des Ausgabepreises, so muss ich selbstverständlich diesen "Kursgewinn" voll versteuern!
So, und jetzt auch von mir Guts Nächtle! |