Erstens steht in dem verlinkten Dokument nicht "die EU fordert", sondern die EU "wird aufgefordert", und zwar von einem "Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter", und zweitens, und das finde ich auch bedenklich, zitiert dieser Bericht von 2012 (er ist schon ein Vierteljahr alt) wiederum einen Bericht von 1997, und das falsch. Dort heißt es wörtlich: " fordert gesetzliche Maßnahmen zur Unterbindung jeder Form von Pornographie in den Medien und in der Werbung und ein Werbeverbot für pornographische Produkte und Sex-Tourismus;", und das im Kontext einer "Entschließung zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung". Die Rede ist hier von den berühmten Bildchen, die der gleichnamigen Zeitung den Namen gegeben haben, und einer Darstellung (insbesondere) der Frauen in der Werbung als Sexobjekte. Außerdem: wenn es um ein Werbeverbot für Pornographie geht, bleibt Pornographie doch erlaubt, oder? Die Formulierung "in den Medien UND in der Werbung" stammt von 1997, da hatte es man noch nicht so mit dem Internet, also einem Medium, das gleichzeitig Info-, Unterhatungs- und Werbekanal wie auch Sexshop ist. |