der Artikel ist sehr umfangreich und interessant aber es fehlen mir noch die Details warum das Code-sharing-Model bei AirBerlin und Etihad unrechtens sein soll.
In dem Artikel steht nur folgendes: "...das Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig (...) prüft zum Beispiel, ob die bilateralen Luftverkehrsabkommen eingehalten werden. Darin wird zum Beispiel geregelt, dass sich zwei Staaten gegenseitig eine ähnliche Zahl an Landerechten einräumen. Ein Ungleichgewicht könnte die Fluggesellschaften eines Landes benachteiligen. Während die Zulassung in den allermeisten Fällen nur eine Formsache ist, hat sie in dem vorliegenden Fall aus mehreren Gründen eine spezielle Würze: So ist es für Marktführer Lufthansa ein besonderes Ärgernis, dass Air Berlin mit Etihad ausgerechnet eine der hochsubventionierten Airline vom Arabischen Golf als Geldgeber und Partner hat."
Tatsächlich ist es wie schon im Artikel geschrieben eine gängige Praxis Flüge über Codesharing zu betreiben, wer Lufthansa bucht, könnte genauso auch in einem Thai Airways Flieger sitzen.
Andererseits werden hier Steine in den Weg gelegt, die nicht sein müssten, denn es wird ja Air Berlin nicht untersagt nach Abu Dhabi zu fliegen, da kann Air Berlin hinfliegen von wo und wie oft sie wollen. Daher greift für mich das Argument nicht "dass sich zwei Staaten gegenseitig eine ähnliche Zahl an Landerechten einräumen müssen". Die Vereinigten Arabischen Emirate sind halt ein kleines Land, wie sollen sie ein Gleichgewicht herstellen?
Es ist nur nicht erlaubt, dass Etihad die Flüge für die Air Berlin Flieger als Etihad Flüge und mit Etihad Nummern verkauft? Wenn Sie also mit AB-Nummer verkauft werden ist alles in Ordnung? |