Bei DEN hohen Forderungen der Gläubiger müsste ein Forderungsverzicht vermutlich mittels eines Kapitalschnitts auf NULL erfolgen. Dann stünde der Kurs vermutlich für Altakitonäre bei NULL und für Neuaktionäre (Gläubiger) bei 1 Euro oder so ähnlich.
Wenn es da nicht das neue "Sanierungsgesetz" zu den Steuern gäbe, welches einer Fortführung evtl. auch komplett den Garaus machen könnte... :-(
Ich rate dazu, sich GENAU darüber zu informieren, was hier so von sich gegeben wird. Ich vermute hier viele Unkundige, was die Gesetze angeht.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Wie immer. |