Antwort auf Beschwerde ist nicht da. Falls dieser stattgegeben würde, sollte der Plan an Rechtsgültigkeit verlieren. Danach sieht es aber gerade leider nicht aus. Es werden zu viele Fakten geschaffen die ausschliesslich von zwei Gerichten in BONN abgesegnet wurden. Es ist nur traurig dass diese Milliarden Insolvenz einige Provinzrichter prüfen und entscheiden.
Mit der Ausbuchung hast du keine Handhabe da die automatisch erfolgt. Den Nachweis die Anleihen besessen zu haben kannst du aber ja im Bedarfsfall erbingen. Mich irretiert nur die Tatsache dass die Anleihe obwohl der Emittent schon eliminiert wurde überhaupt noch existiert. Sollten die Tochtergesellschaften die unverändert bestanden und nicht von der Insolvenz betroffen waren in Haftung genommen werden können? Hat da mal jemand einen Versuch unternommen? |