Extremismus:
Begriff
Die Attribute „politisch extrem“ und „extremistisch“ leiten sich von dem lateinischen Wort extremus ab, dem Superlativ von „außen“ (exterus), laut Stowasser übersetzbar als „das Äußerste“, „das Entfernteste“ oder „das Ärgste“. Der Begriff geht von der Vorstellung aus, das politische „Spektrum“ bestehe aus einer „Mitte“ und „den Rändern“ („links außen“ und „rechts außen“). Eine „extreme“ Position definiert sich demzufolge von ihrem Gegensatz zum gesellschaftlich allgemein akzeptierten und staatlich sanktionierten Verständnis des herrschenden politischen Systems (der „Demokratie“) her, das damit zugleich als „Normalität“ begriffen und positiv bewertet wird. Als „extremistisch“ gekennzeichnet wird der „äußerste Rand“ des politischen Spektrums, von dem eine Gefährdung der „normalen“ gesellschaftlichen Verhältnisse ausgehen könnte, und zwar unabhängig von der weltanschaulichen Ausrichtung und den konkreten politischen Zielen der Vertreter solcher Positionen.
Der Begriff „Extremismus“ hat den des „Radikalismus“ im staatlichen Sprachgebrauch heute weitgehend verdrängt. Er stammt aus dem Umfeld der Totalitarismustheorien und wurde im Kalten Krieg von westlichen Regierungsstellen geprägt. Heute verwenden ihn die meisten der im Parlament vertretenen politischen Parteien ebenso wie die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik, darunter vor allem der Verfassungsschutz. Dieser definiert Extremismus (in Form einer definitio ex negativo) als „fundamentale Ablehnung des demokratischen Verfassungstaats“[2]. Darunter fallen alle Bestrebungen, die sich gegen den „Kernbestand“ des Grundgesetzes oder die freiheitliche demokratische Grundordnung insgesamt richten. Politologen wie Uwe Backes definieren Extremismus als „politische Diskurse, Programme und Ideologien, die sich implizit oder explizit gegen grundlegende Werte und Verfahrensregeln demokratischer Verfassungsstaaten richten“.
soviel der Auszug aus Wikipedia |