Liebe Stephanie,
sind wir uns denn einig darüber, dass sich der Insolvenzverwalter an die Insolvenzordnung halten muss? Denn wenn er es nicht täte, könnten ihn die Gläubiger belangen. Und sie würden das auch tun, weil sie ansonsten gegen ihre Compliance-Richtlinien verstossen und selbst haftbar gemacht würden.
In der Insolvenzordnung steht zum Thema Gebühren nun folgendes: "Laut § 63 InsO hat der Insolvenzverwalter „Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen“. Die Grundvergütung orientiert sich an einem differenzierten Stufenmodell. Je mehr Insolvenzmasse der Insolvenzverwalter für die Gläubiger erwirtschaftet, desto höher ist seine Vergütung. Gemäß § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter 40 % der ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse. Vom Mehrbetrag bis 50.000 Euro sind es noch 25 %, bis 250.000 Euro bekommt er 7 %. Bei mehr als 50 Millionen Euro stehen ihm noch 0,5 % zu. Ziel des Reglements ist das Verhindern von Exzessen und das Schaffen des Anreizes, möglichst viel Masse zugunsten der Gläubiger zu realisieren."
Und nun verrate mir bitte entweder a) wie Jaffe auf Beträge von 1.000.000.000 Euro kommen soll oder b) warum Du so einen entsetzlichen Schwachsinn schreibst und die abstrusen und unbelegten Vorwürfe und Andeutungen von diesem Martin hier verbreitest (ich habe das mal durchgesehen, werde es aber nicht wieder tun, da nur geistiger Dünnsch...)
Das interessiert mich wirklich. Schönen Dank und Viele Grüsse! |