Bei GWB gibt es keine Anleihen sondern Genussscheine mit Fälligkeit 12/2019.
Die GWB Immobilien AG, mit Sitz in Siek, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen bekannt gegeben. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhard Titz, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg.
Laut einem Bericht von börsennews.de gäbe es bei den Genussscheinen der GWB (ISIN: DE000A0DQSE2) noch eine Chance auf Auszahlung. Grund sei die Absicherung der Genussscheine.
Laut Wertpapierprospekt hat die Emittentin der Genussscheine 35 Prozent des Nennbetrages – also 3,50 Euro von 10,00 Euro – als sogenannte Kapital-Rückzahlungsabsicherung in den Investmentfonds DWS FlexPension 2019 (ISIN: LU0191403426) eingezahlt.
Das im Fonds gebundene Geld soll nicht in die Insolvenzmasse der GWB einfließen. Das Geld werde im Jahr 2020 vom Treuhänder, der Privatbank Hauck und Aufhäuser in Frankfurt, an die Besitzer von Genussscheinen ausgezahlt. Zusätzlich zu besicherten Anteilen könnten Anleger mit einer Verzinsung rechnen, wenn die Werte der Anteile am DWS-Fonds steigen sollten.
Schon jetzt wurde ein Kursgewinn erzielt. Denn der DWS-Fonds garantiert, dass ein einmal erreichter Höchstwert der Anteile bis zum Ende der Laufzeit des Fonds am 31.12.2019 sicher ausbezahlt wird. Das macht – bezogen auf die bisherige Wertsteigerung der Fondsanteile – beim Nennbetrag des Genussscheins eine Steigerung von 3,50 Euro auf über 4,80 Euro aus.