Tip1 Am besten kein eigenes Auto anmelden. (auf Verwandschaft zulassen, Großeltern, Eltern...) Denn mit den Autoradios nehmen die Herren Fahnder es sehr genau!
Wenn doch, dann wenigstens nach jeder Autofahrt mit einer Pappe u Klebeband o.ä. abdecken (dauert ja keine 5min.) (welche auch durch ruckeln am Auto, das Radio noch abdeckt!!! - Diese Nummer hat meinen Nachbarn 1300Euren gekostet!) Renault-Fahrer haben dieses Problem nicht da sie eine Plastikklappe haben welche die Sicht aufs Radio verbirgt.
Tip2 Wenn sie klingeln geben sie sich meist nicht als Fahnder zu erkennen! Sondern kommen mit solchen Sprüchen wie: "Haben Sie vielleicht Interesse an einer Fernsehzeitung, Abo etc.?" Falsche und !sehr teure! Antwort: "Nein, ich/wir haben schon eine, vielen Dank." Damit haben sie zugegeben, das Sie Radio- und TV-Empfang betreiben! Richtige Antwort: "Nein, ich/wir haben kein Radio und TV-Gerät!"
Tip3 Die Fahnder dürfen nur die Einwohnerämter /Meldeämter checken. Sie dürfen Ihre Nachbarn befragen. (Hierzu muß der Nachbar aber erstmal öffnen und gewillt sein eine Auskunft zu geben, was meist in dem Satz endet: "Weiß ich nicht, hab ich keine Ahnung"
Tip4 Was der Fahnder NICHT darf: Er darf NICHT, Ihren Vermieter um Auskunft fragen, auch nicht zulässig wie lang sie bei Ihm Mieter sind! (vor Gericht nicht zulässig) Er darf NICHT bei Ihrem Kabelanbieter/Internetprovider vorsprechen! Er darf NICHT Ihr Grundstück/Wohnung betreten ohne Ihre AUSDRUECKLICHE Zustimmung (Hausfriedensbruch)! Ich kenne noch keinen Fall, wo ein Richter eine Hausdurchsuchung wegen dem dringenden Tatverdacht zur mutwilligen Hinterziehung von GEZ-Gebuehren zugestimmt hat ;-)
Er darf nicht Ihre Eltern/nahe Angehörige nicht als Zeuge (plus Aussage) vernehmen. (Macht er aber sowieso nicht durch die Befangenheitsklausel!)
Tip 5 Die GEZ Gebuehren sind Ihnen immernoch zu hoch??? Sie suchen 'nen Job? GEZ-Fahnder arbeiten ausschließlich NUR auf Provisionsbasis! Aber wer fleißig Adressen sammelt, kann im Monat zw. 5000-8000EURO als Fahnder verdienen ;-)
Tip 6 Der Fahnder darf natuerlich auch nicht die eigenen Kinder befragen die sich grad REIN ZUFAELLIG im Treppenhaus oder auf dem Grundstück befinden. (Ist vor keinem Richter der Welt zulässig!) Vieles ist halt nur Einschuechterei. ----------- Kommt ne Blondine zum Frisör... Den Rest kennste ja! |