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Youbisheng Green Paper AG Köln WKN: A2BPG1 ISIN: DE000A2BPG14
Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
Im Termin beim Amtsgericht Köln am 24. November 2017 wurde beschlossen, das Grundkapital der Youbisheng Green Paper AG von 295.791,00 Euro um bis zu 1.281.761,00 Euro auf bis zu 1.577.552,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.281.761 neuen auf den Namen lautende Stückaktien („Neue Aktien“), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen zu erhöhen. Diese Kapitalerhöhung ist Teil des gestaltenden Teils des Insolvenzplans, der vom Insolvenzverwalter vorgelegt wurde. Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 28. November 2017 den Insolvenzplan bestätigt.
Die Neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf die Neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital gewährt, was einem Verhältnis von 3:13 entspricht.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen Aktionäre nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Insolvenzplans im Handelsregister des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird. Der Insolvenzplan ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28. November 2017 bestätigt worden.
Der Vorstand hat am 23. April 2018 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 23. April 2018 die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung beschlossen.
Um in Ausübung des Bezugsrechts Neue Aktien beziehen und zeichnen zu können, fordern wir unsere Aktionäre dazu auf, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in der Zeit vom
27. April 2018, 0:00 Uhr (MEZ) bis 11. Mai 2018, 24:00 Uhr (MEZ) bei der Gesellschaft, Youbisheng Green Paper AG, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel, während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Aktionäre der Youbisheng Green Paper AG:
1.) das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.youbisheng-greenpaper.de) zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. +49 (0) 6101-5969527 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft Youbisheng Green Paper AG, Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel zu übersenden. Die Aktionäre werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail Adresse info@youbisheng-greenpaper.de und/oder eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. +49 (0) 6101-5969527 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft.
2.) den Bezugspreis von 1,00 Euro je Neuer Aktie bis spätestens zum dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Heidelberger Volksbank Bank AG zu überweisen:
Kontoinhaber: Youbisheng Green Paper AG Verwendungszweck: Kapitalerhöhung Youbisheng …. Stück Aktien von …… [Name des Zeichners] SWIFT/BIC: GENODE61HD1 IBAN: DE 03 6729 0000 0149 6473 76
Als Bezugsrechtenachweis gilt der in deutscher oder englischer Sprache verfasste Depotauszug oder eine in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung der Depotbank über die Verwahrung der betreffenden Anzahl von Aktien der Youbisheng Green Paper AG für den betreffenden Aktionär über die am Abend des 26. April 2018 gehaltenen Aktien, der dem Zeichnungsschein als Anlage beizulegen ist.
Die Zeichner werden gebeten, ihre Depotbank über die Lieferung der Neuen Aktien mit der neuen ISIN zu informieren und ihre Depotbank zu bitten, diese Neuen Aktien für sie zu verwahren. Die Zeichner können sich ein Muster für diese Erklärung an ihre Depotbank auf der Internetseite der Youbisheng Greenpaper AG unter
www.youbisheng-greenpaper.de herunterladen.
Über entsprechende Kosten, Gebühren und Provisionen hat sich der Aktionär zu informieren und diese selbst zu tragen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.
Kein Bezugsrechtshandel Die Gesellschaft wird einen börslichen Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte nicht beantragen oder organisieren. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind übertragbar. Im Fall der Übertragung von Bezugsrechten ist der Gesellschaft gegenüber ein Nachweis für die wirksame Übertragung der Bezugsrechte zu erbringen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen, ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt.
Kein Angebot zum Überbezug weiterer Aktien Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Neue Aktien werden der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, angeboten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hatte die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Bescheid vom 4. Juli 2016 von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Pflichtangebots befreit. Der vorbezeichnete Bescheid ist von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft am 6. Juli 2016 als Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt veröffentlicht worden. Nach Ziffer 2 b) des vorbezeichneten Bescheids kann die BaFin ihren Bescheid unter anderem dann widerrufen, wenn die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die nicht von anderen Aktionären gezeichneten Aktien der hier in Bezug genommenen Kapitalerhöhung nicht gezeichnet hat. Vor diesem Hintergrund wird die Gesellschaft die nicht innerhalb der Bezugsfrist von Aktionären der Gesellschaft gezeichneten Aktien der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Zeichnung anbieten. Dieser Widerrufsvorbehalt ist im Zusammenhang mit den Sanierungsmaßnahmen der vor allem von der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und dem Insolvenzverwalter angestrengten Bemühungen zur Sanierung der Gesellschaft zu sehen.
Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung Die Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis zum Ablauf des sechsten Monats nach Inkrafttreten des Insolvenzplans, und somit bis zum 28. Mai 2018 erfolgen. Die Neuen Aktien werden unter Berücksichtigung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihres Anteils ist nach der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Zeichner geliefert. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Neuen Aktien voraussichtlich in näherer Zukunft nicht zum Börsenhandel zugelassen werden und es ist auch nicht sichergestellt, dass die Neuen Aktien auf mittlere Sicht zum Börsenhandel zugelassen werden können.
Nach Eintragungen der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft wird die Kapitalerhöhung umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Neuen Aktien durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Neuen Aktien der Gesellschaft widerspiegelnden Globalurkunde verbrieft. Die Neuen Namensaktien der Gesellschaft werden eine neue WKN und ISIN erhalten.
Wichtige Hinweise zum Risiko der Teilnahme an der Kapitalerhöhung Für die Youbisheng Green Paper AG ergeben sich derzeit Risiken aus Verlusten und einer knappen Liquidität. Interessierte Aktionäre sollten sich deshalb vor ihrer Entscheidung zur Ausübung ihres Bezugsrechts eingehend über die Youbisheng Green Paper AG informieren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Youbisheng Green Paper AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 22. Februar 2018 aufgehoben worden. Am 24. November 2017 wurde ein Insolvenzplan mit verschiedenen Maßnahmen zur finanziellen Sanierung der Gesellschaft beschlossen. Es wird ausdrücklich auf die unsichere Realisierung des mit dem finanziellen Sanierungskonzept verfolgten Ziels hingewiesen. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich unter anderem über die Kapitalmarktmitteilungen der Gesellschaft sowie insbesondere über den Inhalt des beschlossenen Insolvenzplans zu informieren. Der beschlossene und gerichtlich bestätigte Insolvenzplan ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.youbisheng-greenpaper.de zugänglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung des Insolvenzplans auch scheitern kann.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Es könnte untersagt sein, dass das Bezugsangebot durch Dritte unmittelbar oder mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben wird, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dieses könnte auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen gelten. Für die Einhaltung dieser Beschränkungen sind die Depotbanken verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Bad Vilbel, im April 2018
Youbisheng Green Paper AG
Der Vorstand
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