München - Immer noch für Aufregung sorgt die Geburtstagsparty, die Bundeskanzlerin Angela Merkel im April 2008 für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ausgerichtet hat. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Der Verbraucherrechtler Thilo Bode und die Berliner Anwältin Katja Pink hätten auf Einsicht diverser Dokumente zu dem Fest geklagt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen. Sie wollten damit etwaige Verbindungen zwischen Politik und Finanzindustrie offen legen. Das zuständige Berliner Verwaltungsgericht habe ihnen teilweise Recht gegeben und nun die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt. Merkels Terminkalender aber habe das Gericht für tabu erklärt. Deshalb erwögen die Kläger, in die nächste Instanz zu ziehen. Die Regierung prüfe derzeit das Urteil. SZ |