liegt der Unterschied in der steuerlichen Behandlung, das Volumen ist bei beiden Varianten (A oder B) hinreichend um seine Anteile jederzeit problemlos (ver)kaufen zu können...
Bei den A- Aktien ist es so, dass sie nach niederländischem Recht steuerlich behandelt werden (=15% Quellensteuer), bei den B- Aktien wird britisches Steuerrecht angewendet (=keine Quellensteuer).
Zunächst macht dies für in Deutschland ansässige Aktionäre keinen Unterschied, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, d.h. die niederländische Quellensteuer wird hier mit der Abgeltungssteuer gegengerechnet, interessant wird es jedoch wenn man a) einen Verlustverrechnungstopf am Laufen hat oder b) seine Freibeträge nicht ausgeschöpft hat... ...dann sind die "B"- Aktien die bessere Wahl, da bis der Punkt a) bzw. b) (oder beide) nicht neutralisiert sind, die volle Ausschüttung in's Depotkonto kommt, bei A- Aktien wird, sofern man z.B. einen Verlustverrechnungstopf am Laufen hat, die einbehaltene Quellensteuer in einem seperaten Topf als ("Verlust-"Verrechnungsbetrag für künftige Gewinne (wenn der Verlustverrechnungstopf "aufgebraucht" ist) verbucht.)
Ich hoffe, dass ich es halbwegs verständlich darlegen konnte...
MfG PB |