Jeder kann bei der Post direkt nachfragen, was da abgerechnet wird, und erhält die Antwort :
"Die Zahlen der Streetscooter GmbH sind nicht in der Bilanz und/oder den Quartalszahlen der Post enthalten. Wenden sie sich dazu an die Streetscooter GmbH. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass diese Zahlen nicht veröffentlicht werden, da für die Streetscooter GmbH nicht das WpHG gilt."
Aber bitte, bitte macht davon keinen Gebrauch !!! Die Firmenbeteiligungen im Anhang der Bilanz der Post sind nur Angaben über die Eigentumsverhältnisse aber nicht über die Bilanzierungen, die natürlich nicht in der Firmenbilenz der Post enthalten sind. (Aber das darf keiner wissen, denn ansonsten ginge ja die Reputation der BWL-Leute flöten.)
Man merkt, dass einige Forumsteilnehmer völlig dem BWL-Rumgelüge verfallen sind und alle Bilanzierungsmethoden für rechtsgeschäftlich wirksam nehmen. Aber das ist nicht so wichtig, viel wichtiger ist es die Vorstellungen von EBIT schönzureden - wie es auch Frank Appel mcht, der gar nicht erst auf das EpS eingeht, sondern immer weiter auf "Wir schaffen da EBIT" reitet, selbst wenn man weniger verdient.
Daher meine (zutiefst egoistische) Aufforderung an die andern Forumsteilnehmer :
Haltet euch an die Beiträge der BWL-Fachleute ! Und immer daran denken, dass nicht die Steuererklärung, in der die Firmendaten angegeben werden müssen, wichtig ist sondern die Bilanz. Und bitte, bitte niemals überprüfen, was in der Steuererklärung überhaupt für ein Firmenumfang angegeben ist. (Das würde man an der Firmenbezeichnung sehen) Immer darauf achten, was im Anhang der Bilanz steht, denn das ist die wahre Steuererklärung, nicht das was man dem Finanzamt abgibt oder wofür man einen Steuerbescheid bekommt.
(So bleibt mein/unser Kundenzuwachs erhalten)
Und wer Nachhilfe dafür braucht, dem reicht es ja aus zu sagen, dass das GuV in der Steuererklärung angegeben wird. Darauf fällt jeder herein, weil man als geschulter BWL-Lügner ja alles behaupten kann, was einem so einfällt. Und jeder Ahnungslose versteht sofort, dass man kein steuerpflichtiges Brutto angibt sondern nur den GuV. Das ist alleine deswegen schon so, weil es von einem BWL-Jünger gesagt wird.
Mit solchen "Beihilfen" kann ich für meinen Beruf auch eine Prognose für 2018 und 2019 abgeben. Die Dummen werden nicht weniger, besonders dann nicht, wenn das Einkommen steigt und Fachleute, die nicht BWL-vorgebildet sind, eingespart werden sollen, in dem man sich an die BWL-Billiganbieter wendet, die schon die richtige Steuererklärung abgeben werden. Das Finanzamt fällt sicher auf die GuV-Angaben herein.
Selbst die Kollegen von der steuerberatenden Zunft würden über 90% der Fehler der BWL-Absolventen vermeiden. Aber so bleiben meine eigenen Wirtschaftsaussichten auch bis zu meinem Ruhestand richtig rosig. Mit steigenden Einkommen steigt auch der Anteil, der auf die Vergütungen für eine Korrektur entfällt, die durch "technische Schwierigkeiten" bei der Steuererklärung entstanden sind. Natürlich beschränke ich mich/wir uns auf entsprechend Gewerbetreibende und/oder Firmen - keine Privatpersonen.
Deswegen weiter so !
Der Chartlord |