Insolvenz. Was der Insolvenzverwalter vermeldet hat bis 2011 ist auch nicht erheblich. Hirst wurde doch 2009 gemeldet. Und Hirst hat durch die KE Aktien abgebaut.
Aber so wie ich das auf der Internetseite verstehe, bezieht sich die Nachweismöglichkeit der Datenbank auf Meldungen innerhalb einer Insolvenz und bei Stimmrechtsabbau. Das würde für Hirst gelten, wobei der wohl nicht einmal der Maier+Partner gemeldelt hat und nun auch nicht nachmeldet. Ich gehe davon aus, dass Hirst der bafin auch nicht den Abbau gemeldet hat.
ABER aufer Bafin-Seite steht auch:
Bedeutende Stimmrechtsanteile
Zu wissen, wie die Aktionärsstruktur eines börsennotierten Unternehmens aussieht und zu erfahren, wenn sich maßgebliche Stimmrechtsanteile verändern, erhöht die Transparenz des Kapitalmarktes und hilft Investoren bei ihrer Anlageentscheidung. Daher sind natürliche und juristische Personen verpflichtet, der BaFin und der börsennotierten Gesellschaft die Höhe ihrer Stimmrechtsanteile mitzuteilen, sobald diese durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise einen der Schwellenwerte erreichen, über- oder unterschreiten. Die Schwellenwerte liegen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 %. Neben den Stimmrechtsanteilen müssen Kapitalmarktteilnehmer seit dem 20. Januar 2007 auch melden, wenn sie bestimmte Finanzinstrumente, mit denen Aktien erworben werden können, halten. Hier beträgt der Eingangsschwellenwert allerdings 5%. Änderungen bei den Stimmrechten müssen dem Emittenten und der BaFin unverzüglich mitgeteilt werden - spätestens innerhalb von vier Handelstagen (§ 21 WpHG). Auch die Gesellschaft muss die Mitteilung unverzüglich weiterleiten – das heißt, spätestens nach drei Handelstagen – und zwar „"einem Bündel von Medien zur europaweiten Verbreitung"“ und dem Unternehmensregister, das die Daten speichert.
Wie ich das verstehe, müsste der Emittent (MP) die stimmrechtsmitteilung von den Aktionären, wenn sie dies erhalten hat, auch an die Bafin melden (innerhalb von 3 handelstagen). Das ist dann von MP unterlassen worden wie von Hinterhofer und Rausch. Die (MP und Aktionäre) müssen innerhalb von 4 Handelstagen melden.
Das wußte ich vorher auch nicht. Das ist richtig übel, wenn man dann auf eine HV will und abstimmen und gar nicht abstimmen darf. Ich habe aber auch nicht >3% und deshalb für mich nicht dramatisch.
§ 39 (4) wphg Bußgeld "Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2, des Absatzes 2 Nummer 2 Buchstabe e und f, Nummer 5 Buchstabe a, Nummer 7 und 11 mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro..." Ein Verstoß gegen § 21 wphg kann 1 Mio. EUR kosten, mamamia. Gut zu wissen.
Aber Frage: Warum meldet Roppelt nun Hinterhofer und Rausch nach einem Jahr oder haben die sich bei Roppelt beschwert, warum er nicht gemeldet hat? Ist doch egal, wenn eine jeweilige Bafinmeldung vorliegt für Februar 2012. Nur wenn Roppelt die Meldungen ein Jahr liegen gelassen hat und nicht an die bafin weitergeleitet hat, dan ist das schon clever. |