dagegen ist Griechenland ein Kindergeburtstag.
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MITTEILUNG vom 05.06.2015
www.zivilekoalition.de www.civilpetition.de www.freiewelt.netEuGH gesteht Gefahr der
Hyperinflation ein!
Sehr geehrte Damen und Herren,
während der Schuldenstreit mit Griechenland sich weiter zuspitzt, druckt EZB-Präsident Mario Draghi weiter jeden Monat 60 Milliarden Euro neues Geld.
Wir hatten schon gegen die erste Mitteilung der EZB im September 2012 eine Massenklage vor dem Europäischen Gericht eingelegt. Diese Klage ist inzwischen abgewiesen. Wenig überraschend, aber mit einer brutal offenen Begründung. In einem Satz zusammengefasst sagt das Gericht im Prinzip: Ja, die Politik der EZB kann zur Hyperinflation führen. Aber klagen dürfen die Bürger dagegen heute noch nicht, sondern erst, wenn der Schaden da ist. Atemberaubend. Etwas genauer:
Wir hatten dagegen geklagt, dass die EZB ein Kaufprogramm für Anleihen von Ländern unter einem Rettungsschirm beschlossen hat (OMT-Programm). Dies hatte sie im August 2012 per Pressemitteilung bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe beruhigten sich die Märkte und die Krisenländer mussten weniger Zinsen bezahlen. Die Märkte vertrauen darauf, dass Draghis EZB sie im Zweifel herausboxt - obwohl der Beschluss nur in der Schublade liegt und nicht formell im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Wir hielten das für rechtswidrig, weil der Aufkauf von Anleihen durch die Zentralbank (die so genannte monetäre Staatsfinanzierung) die Stabilität der Währung gefährdet. In einem Gutachten hat der Sachverständigenrat des Bundesministeriums der Finanzen erklärt, daß allen bisherigen Hyperinflationen monetäre Staatsfinanzierung vorausging. Doch der EuGH hat unser Rechtsmittel gegen das klageabweisende Urteil der ersten Instanz als teilweise unzulässig und ansonsten offensichtlich unbegründet abgewiesen.
Dieser Ausgang hat enorme Tragweite und ist lediglich juristisch unerwartet- weil schlicht rechtsbeugend. Er ist aber politisch keine Überraschung. Das Gericht entscheidet in langer Tradition im Sinne der Europäischen Institutionen. Der EuGH stellt sich schützend vor das Tun von EZB-Präsident Draghi. Doch das zentrale Argument des EuGH lässt einen eben aufmerken: Der Beschluss der EZB über das OMT-Programm verursache noch keinen Schaden und sei nicht angreifbar, solange die EZB keine Anleihen kauft.
Erst wenn das Kaufprogramm ausgeführt wird, sei eine Schadenersatzklage möglich - jedenfalls sofern es dann durch das Verhalten der EZB zu Schäden kommen sollte. Doch wir wissen, dass Inflation wie Ketchup aus der Flasche tropft. Erst kommt nix und dann auf einen Schlag alles auf einmal. Wenn die Inflation losgeht, ist die Währung ruiniert und jede Klage vollkommen sinnlos.
Wir werden uns daher weiter mit allen Mitteln dafür einsetzen, der EZB-Politik ein Ende zu bereiten, um die Sparer und ihre Vermögen zu schützen. Wir müssen weitermachen. Heute mehr denn je!
Fast 9000 Menschen haben bereits unsere Civil Petition Kampagne "Stoppt Draghi. Für stabiles Geld" unterschrieben. Wenn Sie noch nicht dabei sind, unterschreiben Sie bitte hier.
Mit freundlichen Grüßen Ihre
Beatrix von Storch
P.S. :