Diese Quote bedeutet jedoch nicht, daß andere Aktionäre als Samwer und seine Beteiligungsfirma (zusammen fast 50%) ebenfalls für das Delisting gestimmt haben müssen. Sondern nur, daß die meisten anderen Aktionäre keine Chance sahen, das Delisting zu verhindern und deshalb wohl erst gar nicht in der HV vertreten waren und deshalb nicht mit abgestimmt haben. So erhöht sich dann allein mit den Samweranteilen automatisch die Zustimmungsquote auf der HV und so erklären sich die 81 Prozent.
Niemand muß aber deshalb jetzt beim Delisting seine Anteile zum Ramschpreis an Rocket Internet verkaufen. Wer das Geld auf Jahre hinaus nicht unbedingt benötigt und wem in seinem Depot ein Rocket-Depotwert von Null egal ist (weil ja kein Börsenpreis), kann sich in aller Ruhe anschauen, was künftig passiert und was die Samwers mit Rocket vorhaben. Zwar beherrschen die Samwers Rocket Internet völlig, allerdings gilt für die Gesellschaft natürlich das deutsche Aktienrecht auch nach dem Delisting weiter. Sie können also keinesfalls machen was sie wollen. Und deshalb wird man als Aktionär z.B. an eventuellen künftigen Dividenden dann auf jeden Fall mit partizipieren und an einem späteren Verkauf des Unternehmens zu einem dann bestimmt fairen Preis natürlich ebenfalls.