Entschuldige meine direkte und undiplomatische Art, aber hast Du Dich vor dem Aktienkauf mal mit Rechten, Pflichten, Chancen und Risiken eines Aktienkaufs beschäftigt? Eher nein, entnehme ich Deiner Frage...
Du bist als Aktionärin Mit-Eigentümerin dieser Firma gewesen und hast diese Firma selbst gegen die Wand gefahren. Klar hast Du einen Vorstand bestellt. Wenn der das versemmelt hat, lag es daran, dass Du und alle anderen Aktionäre den falschen gewählt habt. Du hast ihn nicht gewählt? Dann hast Du Dich gegen die anderen Miteigentümer nicht durchgesetzt. Du warst gar nciht auf der Hauptversammlung? Dann hast Du fast schon vorsätzlich Dein Recht als Aktionär brach liegen lassen, mitzubestimmen und brauchst Dich schon gleich gar nciht beschweren. Von wem willst Du denn was einklagen? Die Gesellschaft, das sind nicht andere, das bist DU!!! In dem Anteil, in dem Du Aktien gekauft hast! Zur Erinnerung: eine Aktie ist nichts Teuflisches, es ist ein Anteil an einer Firma, Du erwirbst dadurch ein Mitinhaberrecht!!!!!
Jeder, der hier zockt, kann Geld verlieren und wird dies auch mal machen (ich auch). Aber dann so zu fragen - wenn Du Dich so wenig mit der Materie auskennst, gib Dein Geld aufs Sparbuch - grundsätzlich und in diesen Zeiten sowieso! Ist nicht bös gemeint, aber die (zugegeben recht deutlich gesagte) Wahrheit. |