....ich bedanke mich für Ihre Eingabe vom 16.10.2019.
Ich prüfe den Sachverhalt im Hinblick auf mögliche Verstöße gegen das Verbot der Markmanipulation gemäß Artikel 15 i. V. m. Artikel 12 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (EU-Marktmissbrauchsverordnung, MAR) und werde die von Ihnen mitgeteilten Hinweise in meiner Prüfung berücksichtigen.
Ich bitte um ihr Verständnis, dass es mir aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten nicht möglich ist, Ihnen Informationen über den Fortschritt oder das Ergebnis der Prüfung zur Verfügung zu stellen.
Informationen zum Datenschutz und zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie auf der Internetpräsenz der BaFin ......
Es müssten noch mehr der BaFin auf den " Zeiger " gehen. Stehter Tropfen ......
Vom Bundesministerien der Wirtschaft , Finanzen und Justiz erwarte ich noch Antwort. Ob sie eine Antwort noch in diesem Jahr schicken ???
Auch hier: Stehter Tropfen..... |