Ich muss zugeben der Prozess und die Regularien der BAFIN bez. eines Leerverkaufes ist für mich nicht vollkommen klar wo wobei ich vermute, dass es den meisten in dieser Behörde genau so geht. Zumindest diejenigen mit denen ich gesprochen habe was schone ein gewisses Armutszeugnis darstellt.
Nach meinem Dafürhalten kann sich eine Hedgefund /LV der auf fallende Kurse spekuliert so viele Aktien in diesem Falle von EVOTEC leihen wie er bekommt. Bis dahin ist ja noch nichts passiert. Melden muss er aber wenn er diese geliehenen Aktien an irgend einer Börse verkauft und über 0,5 % der Anteile des Unternehmens kommt. Ein Rückkauf muss er nach meinem Verständnis natürlich nicht melden aber sehr wohl wenn er die zurückgekauften Aktien wieder veräußert. Ein Überblick zu erhalten wie viele Aktien zu welcher Zeit in Besitz der LV sind ist sehr schwer eigentlich gar nicht festzustellen.
Wenn ich falsch liege bitte ich um Info.
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