scheinbar kennst Du dich steuertechnisch aus, deshalb noch eine andere ähnliche Frage. Ich glaube zu wissen, dass Verluste aus/bis 2008 noch bis 2013 mit künftigen Gewinnen bis 2013 verrechnet werden können. Wie ist das da mit der Abgeltungssteuer, wird die unabhängig erhoben oder wird die auch verrechnet?
zb 5000 eur verlustvortrag von 2008 zu 2009 (beim Finanzamt angegeben) zb 5000 eur gewinn gemacht jetzt in 2009 (einbehaltene Abschlagsteuer davon 1250 eur wird ja sofort beim Kauf einbehalten
Wird jetzt nur der Gewinn von 3750 eur gegen den alten Verlust gegengerechnet, oder zählt die einbehaltene Abschlagssteuer dazu und man bekäme die auch mit der Steuererklärung zurück?
@ an alle, kennt sich jemand damit genau aus oder hat jemand mal Quellen wo ich das einsehen kann?
Danke im Vorraus |