Ab 1. November 2012 gilt die EU-Verordnung Nr. 236/2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (EU-LeerverkaufsVO).
Verbotsregelungen für ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln sowie ungedeckten Credit Default Swaps (CDS) auf öffentliche Schuldtitel (Artikel 12 ff. EU-LeerverkaufsVO), Transparenzregelungen für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien, öffentlichen Schuldtiteln und gegebenenfalls CDS (Artikel 5 ff. EU-LeerverkaufsVO).
Die Vorschriften der EU-LeerverkaufsVO gelten auch außerhalb der EU und für natürliche oder juristische Personen aus Drittstaaten. Dabei spielt der Ort des jeweiligen Geschäftsabschlusses ebenso wenig eine Rolle wie die Nationalität der Beteiligten oder ihr Sitz.
keine shorts mehr möglich - also nur noch long only. was das für wan heißt ist klar |