(Anmerkung: Wer diese langen Beiträge nicht lesen will: dann wird es halt leider schwierig...)
Rückwärtsgerichtet könnte man versuchen, Aufklärung zu erzielen. Auch wenn man davon kaum etwas für die Zukunft lernen wird, wenn man nicht schon vorher wußte, daß manche "Angebote" zu schön sind um wahr zu sein.
Was meinst Du mit "rückwärtsgerichtet"? Wir haben 2004 eine ausführliche Darstellung zur Wirecard veröffentlicht, 2005 die BaFin eingeschaltet, die DPR hat die GB 2005 und 2006 beanstandet, das Landgericht hat wegen 2007 Feststellungen getroffen, die Vorwürfe 2008 von memyselfandi007 und Bolser/SdK waren fundiert, 2010 gab es amerikanische Gerichtsdolumente, die 2011 noch klarer waren und als McCrum 2015 anfing, war seine Kritik leicht per Google als richtig zu erkennen. Zatarras 9 (!) Berichte 2016 waren fantastische forensische Arbeit mit Hunderten Fussnoten, der Bericht im Managermagazin im Februar 2017 beschrieb exakt die heutige Anklagegrundlage. Wirecard war von Anfang an und bis zum Schluss ein offenes Buch! Da war nichts rückwärtsgewandt... Nach dem Zusammenbruch kamen Unmengen an belegen raus, die das noch einmal bestätigt haben - und noch viel mehr.
Dazu sollte man dann Fakten sammel und bewerten. Mit extrem viel Glück ließe sich daraus auch noch irgendwann gegen irgendwen ein Schadenersatzanspruch herleiten und mit noch mehr Glück auch teilweise durchsetzen (wenn es nicht schon verjährt ist). (EY ist da echt billig von der Schippe gesprungen)
Haftung gibt es nur durch BaFin oder EY. Die BaFin hat geflunkert und sich damit ein falsches (allerdings nicht sachlich geprüftes) BGH-Urteil erstritten, das landauf landab als "endgültige Entscheidung gegen eine BaFin-Haftung" interpretiert wird, was schlicht falsch ist.
Siehe ausführlich mit juristischer Begründung hier
Glaube nicht alles, was in der Zeitung steht! Einegeordnete Attacke gegen die BaFin scheitert ausschließlich am Stolz der Anlegeranwälte, die damit die Interessen ihrer Klienten verraten.
zu EY: Auch hier ist die medlale Darstellung völlig falsch. Aus proesstaktischen gründen darf ich mich dazu nicht öffentlich äußern. Dass EY "draußen" ist, das ist eine weitere Medienlüge. Was glaubst Du denn, worum sich der Streit unter den Anlegeranwälten dreht?
Peter Mattil ist nicht der Nabel der Welt, auch wenn er das vielleicht glaubt, weil er aus München kommt
Diese Sammlung und Bewertung sollte man meines Erachtens aber ergebnisoffen betreiben um hinterher zu wissen, wer Täter, Opfer, Unterlassungssünder oder sonstetwas war. Wenn man vorher schon weiß, daß xyz nichts falsch gemacht hat, dann hat man schon verloren.
Ich habe Zigtausende Seiten Material und ich kann Dir so gut wie alles begründen, was Markus Braun angeht: von Freispruch bis zu 15 Jahren. Stelle mir eine konkrete Frage und ich werde antworten (Einschränkung: Verschwiegenheitsklauseln).
Ich kenne die Anklageschrift mit ihren fast 500 Seiten quasi auswendig und habe zu jedem Punkt ausführliche Analysen gemacht. Es gibt natürlich Punkte, auch innerhalb dieser insgesamt absurden Anklageschrift, die gegen markus Braun sprechen, nur: rechtsstaatlich verurteien kann man ihn nicht, da lege ich mich fest.
Eine ziemlich ausführliche Darstellung hier
Aus prozesstaktischen Erwägungen schweige ich mich seit etwa Ende 2023 über belastende Aussagen etwas aus, das stellt aber nur die "Asynchronität" der medialen darstellung wieder her.
Den (immer noch) aktuellen Stand der Staatsanwaltschaft kannst Du hier lesen
Dann wurde die Anklage ja verkürzt, dadurch haben sich die Verhältnisse etwas verschoben (kurzer Artikel hierzu hier). Ein ebenfalls kurz gehaltener Artikel zur "Schlacht um die Wahrheit" findet sich hier
Gerne konkrete Fragen stellen.
Diese Geschichte ist noch lange nicht zuende... In zwei Wochen kommt Michael Jaffé und das werden entscheidende Tage. Zur Einführung bitte hier lesen: "Jaffé ist kein Ersatzstaatsanwalt"
Zusammenfassung dieses zentralen Artikels:
Zusammenfassung des Artikels „Wirecard: Jaffé ist kein Ersatzstaatsanwalt“ (Theodor Fontaane, 28. April 2025):
Der Artikel kritisiert die Rolle der Strafverfolgungsbehörden im Wirecard-Prozess und beleuchtet insbesondere die unkritische Übernahme wirtschaftlicher Einschätzungen aus dem Insolvenzgutachten von Dr. Michael Jaffé in die strafrechtliche Anklage.
Die ursprüngliche Darstellung von Wirecard als „wertlosem Konzern“ beruht demnach nicht auf eigenständigen strafrechtlichen Ermittlungen, sondern vorwiegend auf wirtschaftlichen Annahmen, die naturgemäß vorsichtig und risikoavers formuliert sind.
Diese Annahmen wurden – wie die vielzitierte Schadenssumme von 3,2 Milliarden Euro – als Tatsachen in die Anklage übernommen, ohne sie strafrechtlich zu belegen.
Zentrale Kritikpunkte: - Strafverfolgung übernahm wirtschaftliche Gutachten, statt eigene Beweise zu ermitteln. - Die angebliche „Wertlosigkeit“ des Konzerns wurde nicht hinterfragt – trotz späterer positiver Verkaufserlöse von Tochterfirmen. - Die späte und zögerliche Ermittlungsarbeit (z. B. Kontenauswertungen ab Herbst 2021) wirft Fragen zur Tiefe und Sorgfalt der Ermittlungen auf. - Der zentrale Gutachter Dr. Jaffé wurde erst spät in den Zeugenstand geladen, obwohl sein Gutachten maßgeblich für die Anklage war. - Selbst Jaffé beklagt mittlerweile eine unvollständige Informationsweitergabe durch die Staatsanwaltschaft.
Der bevorstehende Auftritt von Dr. Jaffé vor Gericht gilt als Schlüsselmoment. Er könnte Klarheit darüber bringen, ob es sich bei Wirecard tatsächlich um ein „kriminelles Luftschloss“ handelte – oder ob auch die Erzählung der Strafverfolgung einer kritischen Neubewertung bedarf.
Zentrale Fragen für das weitere Verfahren: - Wie belastbar ist die Schadenssumme von 3,2 Milliarden Euro tatsächlich – und wurde sie rechtsstaatlich korrekt ermittelt? - Inwiefern ist das Insolvenzgutachten von Dr. Jaffé als wirtschaftliches Bewertungsinstrument geeignet oder ungeeignet, Grundlage strafrechtlicher Vorwürfe zu sein? - Warum wurden wirtschaftliche Annahmen wie die angebliche „Wertlosigkeit“ des Konzerns nicht durch unabhängige Ermittlungen überprüft oder korrigiert? - Welche Beweise hat die Staatsanwaltschaft eigenständig erhoben – und wo wurde auf externe Einschätzungen zurückgegriffen? - Warum erfolgte die systematische Auswertung zentraler Kontodaten erst vergleichsweise spät – trotz früh vorliegender Hinweise auf hohe Geldflüsse? - Welche konkreten Informationen wurden dem Insolvenzverwalter durch die Staatsanwaltschaft vorenthalten – und warum? - Welche Rolle spielte die mediale Vorverurteilung in der Konstruktion der Anklage – und ist das rechtsstaatlich vertretbar? - Kann die verspätete Zeugenladung von Dr. Jaffé als bewusste Vermeidung eines kritischen Zeugen gewertet werden? - Wie sind die unterschiedlichen Perspektiven von Insolvenzrecht und Strafrecht künftig klarer zu trennen, um Justizirrtümer zu vermeiden?
Diese Fragen werden entscheidend sein, um den Fall Wirecard rechtsstaatlich aufzuarbeiten – und um das Vertrauen in die Objektivität der Justiz zu wahren.
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