Verbände Die Landesregierung leistet bei der Gesetzgebung zum Artenschutz dem Korporatismus Vorschub. In einer parlamentarischen Demokratie werden Gesetze ins Parlament eingebracht, dort beraten und verändert, am Ende verabschiedet. Im Fall des von der Landesregierung vorgelegten Kompromiss- papiers zur Verhinderung eines Volksbegehrens wird dieses Verfahren entkernt. Agrarminister Peter Hauk (CDU) bezeichnete das Papier am Mittwoch im Landtag als ,,nicht verhandelbar", allenfalls in der ,,Ausgestaltung" formbar. Die Einigung mit Naturschützern und Bauernverbänden darf unter keinen Umständengefährdet werden, um zu verhindern, das die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren wieder aufgenommen wird. Dieses ,,Noli me tangere"- Gebot gilt dann allerdings auch für das Parlament, das schlucken soll, was Hauk, Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) und andere Koalitionspolitiker bei Natur- schützern und Agrarverbandsvertretern als machbar ausgelotet hatten. Der Landtag tritt zurück, die Verbände schieben sich in den Vordergrund. das ist Korporatismus reinsten Wassers. Das Volksbegehren entgegen allen grünen Bekenntnissen zur direkten Demokratie abgebogen, das Parlament ruhiggestellt: Einer solchen Gesetzgebung haftet ein strenger Geruch an. Quelle: Stuttgarter Zeitung Nr. 241 unten rechts dritte Seite |