IKB Deutsche Industriebank AG: IKB zur aktienrechtlichen Sonderprüfung
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17.04.2014 / 17:59
IKB zur aktienrechtlichen Sonderprüfung
[Düsseldorf, 17. April 2014] Die IKB Deutsche Industriebank AG hat den Bericht des aktienrechtlichen Sonderprüfers, Herrn Dr. Harald Ring, geprüft und am 17. April 2014 beim Landgericht Düsseldorf einen Antrag auf Durchführung eines Schutzverfahrens gemäß § 145 Abs. 4 Aktiengesetz gestellt.
Die IKB hat in Wahrnehmung ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern beantragt, personenbezogene Daten von Mitarbeitern der Bank im Bericht unkenntlich zu machen. Die vollständige Nennung von Namen von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wird durch den Schutzantrag nicht tangiert.
Die IKB geht davon aus, dass der Sonderprüfungsbericht nach Abschluss der gerichtlichen Prüfung in der dann maßgeblichen Fassung zum Handelsregister eingereicht wird. Ab diesem Zeitpunkt haben Aktionäre einen Anspruch auf Erteilung einer Abschrift.
Kontakt: Dr. Jörg Chittka, Telefon: +49 211 8221-4349; Armin Baltzer, Telefon: +49 211 8221-6236, Fax: +49 211 8221-6336, E-Mail: presse@ikb.de
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