Gulfside Minerals vor 500 % TOP News

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neuester Beitrag: 15.03.23 16:36
eröffnet am: 03.05.07 11:26 von: micha1 Anzahl Beiträge: 50024
neuester Beitrag: 15.03.23 16:36 von: bashpusher9. Leser gesamt: 2361329
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09.01.12 12:48
4

1424 Postings, 4954 Tage PaulTopDas

macht doch sebaldo immer so.

Wenn ihm was nicht passt, taucht er ab, oder er meldet, oder er sperrt user aus seinem "Wahrheits-Thread"  

09.01.12 13:00
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolOder er

verdreht Indizien zu Beweisen, wenn man ihn darauf hinweist, zu Verdächtigungen. Aber diesmal laße ich sie nicht mehr raus. Wenn Sebaldo und Andreito hier auftauchen, wird auf #48605 verwiesen...
Und mavericksan wird auch nur noch mit Onjuul is ON begrüßt. LOL
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Börse ist der Ort, wo die Doofen und das Geld getrennt werden!

09.01.12 13:16
2

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999Iron Ore is on

und bald ist es bestimmt auch wieder out.  
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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

09.01.12 13:28
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:52
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg - Bezugsposting wurde moderiert.

 

 

09.01.12 13:55

7554 Postings, 6284 Tage sebaldoJoseph


Aber diesmal laße ich sie nicht mehr raus. Wenn Sebaldo und Andreito hier auftauchen, wird auf #48605 verwiesen...

Ja, mach das mal. Was steht denn da?
Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:18
Aktion: -
Kommentar: Regelverstoß - Bitte das Provozieren unterlassen!

 

 

09.01.12 14:01

7554 Postings, 6284 Tage sebaldoJoseph

Damit haben die Arivamods eigentlich nur bewiesen, daß die letzte Aussage auch richtig ist und sie Witzfiguren sind.

Was ist denn das für eine Logik, Joseph? Wenn ich dich richtig verstehe, dann ist eine Aussage immer richtig, wenn sie gelöscht wird?

Das habe ich bisher aber ganz anders verstanden. Na gut, man lernt dazu.  

09.01.12 14:10
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolJetzt wo

#48605 kann man wieder die Fresse aufreißen oder wie?
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09.01.12 14:14
1

7554 Postings, 6284 Tage sebaldoFegefeuer

Ich habe mir noch einmal die Business Strategies von Gulfside angeschaut.

http://www.gulfsideminerals.com/s/BusinessStrategies.asp

Da ist tatsächlich nur noch von Eisenerz die Rede.

Also sollten wir das verbleibende Goldprojekt wirklich nicht so hochjubeln. Vielleicht erfahren wir ja bald, für welchen Preis sie es verscherbeln können.

Und danke für deine sachlichen Beiträge. Sehr wohltuend bei der aufgeheizten Stimmung hier.  

09.01.12 14:15
1

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 14:48
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Bitte belegen!

 

 

09.01.12 14:17

1450 Postings, 6070 Tage Paul007Lustig hier ;-)

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GMG TNT ;-)

09.01.12 14:21
1

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999find ich auch :o

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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

09.01.12 14:42
1

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:53
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg

 

 

09.01.12 14:49
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:19
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Unterstellung - Bitte belegen.

 

 

09.01.12 14:55
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:15
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Bitte keine Provokationen. Das muss doch nicht sein.

 

 

09.01.12 16:19
2

2996 Postings, 6274 Tage IceRipperIch glaub ...

... bei dem schönen Wetter heute fahr ich mal mit dem Bus durch die Gegend ;-)
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Zitat: "Ich weiß, dass wir mit GMG noch jede Menge Freude haben werden." *LoL*

09.01.12 16:27
3

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolAch,

jetzt schicken sie schon den Roller zum melden vor. Ist wohl zu peinlich, allgemein bekannte Fakten als Unterstellung zu melden. Dem Roller ist natürlich nix zu peinlich.
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09.01.12 16:28
1

1424 Postings, 4954 Tage PaulTopLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:49
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 6 Stunden
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg

 

 

09.01.12 16:36
2

744 Postings, 5784 Tage JosephPujolLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.01.12 16:51
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Anschuldigung ohne Beleg

 

 

09.01.12 16:38
3

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 10.01.12 08:10
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Provokationen unterlassen!

 

 

09.01.12 16:47
2

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999Auch süß

Melder:  Hräswelgr
Zeitpunkt: 09.01.12 16:35
Grund: """"""""""""""""Gulfside hat nachweislich gelogen.
Gulfside hat sich nachweislich durch absolute Unfähigkeit ausgezeichnet.
Gulfside hat nachweislich Aktionärsgelder vernichtet.""""""""""""""""""
Aussagen mit Quellen belegen!!! Annsonsten ist es wohl nur ne Unterstellung und billiges Bashing!

Lieber Hräsi,

1.
Den Nachweis dafür, dass Gulfside sich durch Unfähigkeit ausgezeichnet hat, kann man ganz einfach durch die Gegenprobe führen. Kannst Du ein Projekt von Gulfside (einschließlich der Vorgängerfirma) benennen, das erfolgreich war? Nein, kannst Du nicht, kann keiner, denn es gab keine. Genügt das als Beleg?

2.
Bestreitest Du die Lüge mit den Weihnachtsferien und dem Bohrprogramm immer noch?


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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

09.01.12 16:49

1230 Postings, 6263 Tage RollerBashpusher

Eventuell haelt er ja nur mal in Feldafing...
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S....insider  mich wuerde interessieren was Bashpusher in Feldafing gemacht hat...

09.01.12 16:53

1230 Postings, 6263 Tage RollerBashpusher

Auch du solltest wissen...

entnommen aus dem Tradersjournal


Verbot der Kursmanipulation

Im Rahmen des 4. Finanzmarktförderungsgesetzes wurde ein neuer § 20a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt, der die Kurs- und Marktmanipulation verbietet. Durch das Anlegerschutzverbesserungsgesetz (AnSVG) vom 28.10.2004 wurde die Vorschrift des § 20a WpHG modifiziert und angepasst. Neben Wertpapieren gilt die Bestimmung auch für Geldmarktinstrumente, Derivate, Rechte auf Zeichnung, ausländische Zahlungsmittel und Waren.
I.

Nach § 20a WpHG ist es verboten,

   unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, oder solche Umstände zu verschweigen, wenn die Angaben oder das Verschweigen geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken,
   Geschäfte vorzunehmen oder Kauf- oder Verkaufaufträge zu erteilen, die geeignet sind, falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Preis von Finanzinstrumenten zu geben oder ein künstliches Preisniveau herbeizuführen
   Sonstige Täuschungshandlungen vorzunehmen, die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken.

Eine absichtliche, d.h. wissentlich und gewollte Täuschungshandlung ist nicht erforderlich; es reicht aus, wenn der Täter weiß, dass die Täuschungshandlung zur Marktpreiseinwirkung grundsätzlich geeignet sein kann.

Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände …., soweit diese auf den Kurs Einfluss nehmen können (§ 3 Abs. 1 KuMaKV/§ 4 Abs. 1 MaKonV).

Unerlaubte Handlungen (also Täuschungshandlungen) im Sinne von § 20 a Abs. 1 WpHG sind – abstrakt ausgedrückt - die Vorspiegelung falscher sowie die Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände, um den inländischen Börsen- oder Marktpreis eines der in § 20 a Abs. 1 Satz 2 WpHG genannten Wertpapiere und Werte hoch- oder herunter zu treiben oder beizubehalten.

Exemplarisch für solche Handlungen sind insbesondere Geschäfte oder einzelne Kauf- oder Verkaufaufträge über den Kauf von Wertpapieren und/oder Vermögenswerten,

   bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es sei denn, diese Geschäfte wurden nicht wissentlich zwischen identischen Vertragspartner abgeschlossen oder den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen an gekündigt;
   bei denen ein Kauf- und ein Verkaufauftrag zu im wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird, es sei denn, diese Geschäfte wurden den anderen Marktteilnehmern im Einklang mit den gesetzlichen Regeln und den Marktbestimmungen angekündigt;
   die den unzutreffenden Eindruck wirtschaftlich begründeter Umsätze erwecken;
   die aufgrund ihres Zeitpunktes geeignet sind, über Angebot und Nachfrage im Zeitpunkt der Feststellung eines bestimmten Börsen- oder Marktpreises zu täuschen, der als Referenzpreis für einen Vermögenswert dient;
   das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung über das Marktangebot bei einem Vermögenswert zu einer nicht marktgerechten Preisbildung sowie
   die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonflikts.

Weitere Möglichkeiten, verzerrend auf die Bildung des Kurses von Finanzinstrumenten einzuwirken, sind

   Geschäftliche Handlungen, die den - falschen - Eindruck einer Aktivität erwecken sollen (insbesondere Leerverkäufe, nur um auf den Kurs einzuwirken).
   Geschäfte, mit denen kein wirklicher Wechsel des Eigentums an dem Finanzinstrument verbunden ist ("Wash sales").
   Geschäfte, bei denen gleichzeitig ein Kauf- und Verkaufsauftrag zum gleichen Kurs und in gleichem Umfang von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben, erteilt wird („Improper matched orders“).
   Vornahme einer Reihe von Geschäften, die auf einer öffentlichen Anzeigetafel erscheinen, um den Eindruck lebhafter Umsätze oder Kursbewegungen bei einem Finanzinstrument zu erwecken („Painting the tape”).
   Aktivitäten einer Person oder mehrerer, in Absprache handelnder Personen mit dem Ziel, den Kurs eines Finanzinstruments künstlich hochzutreiben und anschließend die eigenen Finanzinstrumente in großen Mengen abzustoßen („Pumping and dumping“).
   Erhöhung der Nachfrage nach einem Finanzinstrument, um den Kurs nach oben zu treiben, etwa, indem der Eindruck der Dynamik erweckt oder vorgetäuscht wird, dass der Kursanstieg durch lebhafte Umsätze verursacht wurde („Advancing the bid“).
   Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börsenschluss, um die Schlussnotierung des Finanzinstrumentes zu beeinflussen und damit diejenigen Marktteilnehmer irrezuführen, die aufgrund des Schlusskurses handeln („Marking the close”).
   Geschäfte eigens zu dem Zweck, den Kassakurs oder den Abrechnungskurs von Derivatekontrakten zu beeinflussen.
   Geschäfte zur Beeinflussung des speziellen Kassakurses eines Finanzinstruments, der als Grundlage zur Bestimmung des Werts einer Transaktion vereinbart wurde.
   Kauf eines Finanzinstruments auf eigene Rechnung, bevor man es anderen empfiehlt, und anschließender Verkauf mit Gewinn bei steigendem Kurs infolge der Empfehlung („Scalping“).
   Verbreitung falscher Gerüchte, um andere zum Kauf oder Verkauf zu veranlassen.
   Verbreitung unrichtiger Behauptungen über wesentliche Tatsachen.
   Verschweigen wesentlicher Tatsachen oder wesentlicher Interessen.

Nähere Einzelheiten sind in der Verordnung zur Konkretisierung des Verbots der Kurs- und Marktpreismanipulation (KuMaKV) geregelt. Die KuMaKV wurde durch die Verordnung zur Konkretisierung des Verbotes der Markmanipulation (Markmanipulations-Konkretisierungsverordnung – MaKonV) vom 1.3.2005 ersetzt.
II.

Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich gegen Jedermann.

Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG), und zwar unabhängig davon, ob der Taterfolg, also die Kurs- oder Marktpreismanipulation also solche, tatsächlich eintritt.

Nicht als Kurs- und Marktpreismanipulation im Sinne des § 20 a Abs. 1 Satz 1 WpHG gelten sog. Kursstabilisierungsmaßnahmen.

Wegen der Bedeutung und der gravierenden Rechstfolgen soll an dieser Stelle nochmals wiederholt werden:

   Das Verbot der Kurs- oder Marktpreismanipulation richtet sich an Jedermann.
   Verstöße gegen § 20a WpHG können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden (§ 38 Abs. 4 WpHG).

BörseGo AG, im September 2008
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S....insider  mich wuerde interessieren was Bashpusher in Feldafing gemacht hat...

09.01.12 16:57
1

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999Hallo Rolli,

wie ich sehe, hast Du die Meldeschicht übernommen. Viel Spaß und guten Erfolg (wenn sich schon sonst keiner einstellt...).  
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09.01.12 16:59
3

1020 Postings, 6260 Tage Tradetipp@Roller

Könntest Du den Bezug Deines Auszugs verdeutlichen?

Ich finde ohnen Beweis solltest Du diese Anschuldigungen, die Du indirekt durch diesen Auszug aus meiner Sicht erhebst hier nicht posten.

Natürlich gibt es diesen Verdacht von dem Einem oder Anderen hier gegen den Stuttgarter Börsennewsletter, der Gulfside selbst bei über 1 Euro noch empfahl, jedoch fehlt ein Beweis.

Deshalb finde ich es nicht gut, dass Du solche Dinge ohne dies deutlich zu erwähnen hier postest, auch wenn ich Deinen Groll aufgrund der mieserablen Kursentwicklung von Gulfside durchaus verstehen kann.  

09.01.12 17:01
1

11131 Postings, 5571 Tage bashpusher999Roller

Danke, den kenn ich schon. Ich war damals für die Umsetzung des 4. FinFöG in meinem ehemaligen Institut mit zuständig.

Welchen der genannten Tatbestände habe ich denn erfüllt :o?

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Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil!

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