"Geld, das in Wertpapieren angelegt ist, ist nicht so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn falls ein Institut die Aktien nicht zurückgeben kann, gibt es gesetzlich nur bis zu 20.000 Euro Entschädigung.
So ist es vorstellbar, dass einzelne Finanzinstitute oder Wertpapierhäuser einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Siemens-Aktien im Wert von 5.000 Euro gar nicht ausführen, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbuchen und das Geld anderweitig verwenden. Sollte das Geldhaus dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das EAEG.
„Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.“
Wie kann man sich als Aktionär absichern? Was nutzt einem Investor ein Depot im Wert von mehreren Hunderttausend Euro, wenn er aufgrund von Betrug oder einer Bankinsolvenz nur maximal 20.000 Euro Entschädigung bekommt?