des Unternehmens CGift AG anschaue, bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob das Thema Geschenkgutscheine auf Basis von Kryptowaehrungen einziges Betätigungsfeld sein wird. Dies hätte man zwar im Press Release vom 04.10.2018 mehr oder weniger deutlich geschrieben, den Paragraph 2 der Satzung jedoch unverändert gelassen und nur den Firmennamen auf der letzten HV geändert. Die Satzung lässt somit weiterhin auch die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Kryptowaehrungen und Blockchaintechnologie betätigen, zu. Schaun wir mal, was die Herren hier wirklich vorhaben...
Auszug aus der Satzung der CGift AG: 1) Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung und die Verwertung von Beteiligungen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, die sich auf dem Gebiet der Kryptowährungen und Blockchaintechnologie betätigen, sowie die Vornahme aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. (2) Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer staatlichen Genehmigung bedarf oder anderweitig erlaubnispflichtig ist. |