Sorry, es war nicht aggressiv gemeint. Ich war nur sehr erstaunt über Deine Meinung.
Zur Sache:
Es liegt nicht im Ermessen der AG, Ereignisse, die zu starken Kursänderungen führen können, der Börse anzuzeigen und die Kursaussetzung zu beantragen. Vielmehr ist sie dazu verpflichtet, weil sie sich ansonsten u.U. Insidergeschäfte vorwerfen lassen muss. Dieses Ereignis könnte z.B der Report oder der Vertrag sein. Beide müssen der TSX zur Überprüfung zugeleitet werden. Also ist es sinnvoll und liegt im Interesse der Anleger, für die Zeit der Prüfung den Handel auszusetzen. Ob es sich um Vertrag oder Report handelt, werden wir dann erfahren.
Ich meine, jetzt müsste es klar sein, oder? |