Der Hinweis auf verschiedene Maßnahmen, die möglicherweise zu Patentverlängerungen der Originalpräparate führen ist zwar interessant, der Effekt dürfte speziell Formycon aber kaum treffen. Eher sähe ich einen Effekt, der für Formycon im Wettbewerb mit Mitbewerbern vorteilhaft sein könnte. Die in dem vorangegangen Beitrag angesprochen Entwicklungen betreffen die Unternehmen, deren Entwicklungen nach dem Auslaufen des Patentschutzes des Originalpräparates kurz vor der Marteinführung der Nachfolgeprodukte stehen, also die erste und zweite Welle (Markteinführungen zwischen 2016 und 2020). Formycon hat sich aber auf die später einsetzende sog. Dritte Welle focusiert, so dass der für dieses Unternehmen in Bezug auf Markteinführung der Nachfolgeprodukte relevante Zeitraum erst ab 2020 von Bedeutung ist. Formycon selbst ist somit von der beschriebenen Entwicklung nicht betroffen. Im Gegenteil ist es für Formycon sogar von Vorteil, wenn jetzt Mitbewerber, die ferner auch Produkte für spätere Markteinführungszeiträume (Wellen) geplant haben, mit ihren Entwicklungen in der ersten und zweiten Welle durch Patentverlängerungen behindert werden und erst später Kapital für neue Produktenwicklungen am Markt generieren können. Damit ist das Kapital dieser Mitbewerber gefangen und kann nicht so schnell in weitere Projekte investiert werden. Langfristig ergibt sich somit für ein Formycon daraus also ein Vorteil. |