Hallo Herr Klapdohr,
ich habe nun eine Antwort zu Ihrer Frage.
Für die Annahme der Fusion wird sowohl die „qualifizierte Mehrheit“ (sprich: 2/3 der Stimmrechte) sowie die „einfache Mehrheit“ (sprich ½ der Stimmrechte) benötigt.
Zur Ermittlung der „qualifizierten Mehrheit“ werden die 3-Rappen-Aktien sowie die 1-Rappen-Aktien jeweils gleich behandelt, sprich: 1 Aktie = 1 Stimmrecht.
Zur Ermittlung der „einfachen Mehrheit“ zählen die 3-Rappen-Aktien mit 3 Stimmrechten und die 1-Rappen-Aktien mit einem Stimmrecht. Beste Grüße
Eva Reuter
Liebe Mitaktionäre, unter diesen Umständen werde ich nicht nach Zug reisen und spare mir damit 150,--€ Fahrtkosten und sinnlose Zeit. Wer jetzt noch nicht verstanden hat was hier gespielt wird dem kann man nicht mehr helfen. Für mich ist das ein Lachblatt!! Die heutigen Befürworter der Fusion und dem Vorratsbeschluss werden sich noch vor dem Kopf schlagen.
Ich werde allerdings mich mit der GFEI in Verbindung setzen und die Weisung erteilen, daß alle mir übertragenen Stimmen einschließlich meiner eigenen Stimmen gegen die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Beschlüsse votieren.
Die qualifizierte Mehrheit ist für die Fusionsabstimmung entscheiden. Die einfache Mehrheit ist für die Beschlussfähigkeit der Versammlung als solches erforderlich.
Zur Erinnerung:
- Koreanisches Konsortium, Seoul (Republik Korea): 21,39%
-Kevin Loman (USA): 12,60%
- Helmut Latzel (Deutschland): 6,84%
- Der Rest der Aktien (59,17%) der iQ Power AG befinden sich im Streubesitz.
Die etwa 40 % Hauptaktionäre werden für die Fusion stimmen . Es fehlen demnach ca. 26 % Streubesitzstimmen die ebenfalls der Fusion zustimmen. Die fehlenden 26 % kommen leicht zusammen allein von den 1 Rappen Aktionären.
Was soll ich da in Zug ??????
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