Ein Hamburger Deutschtürke beschimpfte auf Facebook Deutsche als "Köterrasse". Strafbar hat er sich damit laut Staatsanwaltschaft nicht gemacht. Rechte sind empört.
" Erläuterungen der Staatsanwaltschaft
Die Begründung der Anklagebehörde: Der Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) zielt auf einzelne Teile der Bevölkerung ab, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, religiösen, weltanschaulichen, sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen unterscheiden lassen.
"Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt", sagt Frombach. "Und hier ist es ja gerade nicht der Fall."
"Alle Deutschen" sind nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft demnach keine solche Gruppe. Im führenden Strafgesetzbuch-Kommentar des BGH-Richters Thomas Fischer steht dazu: "Dass dies auch die Bevölkerungsmehrheit sein könnte, erscheint zweifelhaft." Fischer stützt damit tendenziell die Position der Staatsanwaltschaft. Das bedeutet aber auch: Die Rechtslage ist hier unklar, der Bundesgerichtshof hat diese Frage noch nicht entschieden, und es gibt in der Rechtswissenschaft auch die gegenteilige Auffassung. "
Du kannst dann ja mal die Türken als Ganzes auch so bezeichnen!
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass mein Text auch eine Spur von Ironie enthält.