Um die WahlBETEILIGUNG festzustellen, werden zuerst die gültigen UND die ungültigen Stimmen gezählt. Bei der Wahlbeteiligung werden die ungültigen Stimmen mitgezählt, weil die Bürger sich immerhin auf den Weg ins Wahl-Lokal gemacht haben, um ihre ungültige Stimme abzugeben. So ist das bundesdeutsche Wahlrecht.
DANN werden die ungültigen Stimmen (alles, was handschriftliche Zusätze trägt oder beleidigend etc ist), aussortier und getrennt als "ungültige Stimmabgabe" aufbewahrt und getrennt kontrolliert, ob sie wirklich ungültig sind.......
und noch am Wahlabend werden die gültigen Stimmen gesammelt und nach Parteien aufbewahrt.
Die Auszählung ist bei uns im übrigen öffentlich. Wer Interesse daran hat, kann der Auszählung zuschauen.
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